HGV zur Raumordnung: Bestehende Gebäude sinnvoll nutzen

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt grundsätzlich die im Landtag beschlossene Möglichkeit mit Artikel 21 in der Wohnreform, kleinere, stillgelegte Beherbergungsbetriebe im ländlichen Raum in Wohnungen für Ansässige umzuwandeln. Gleichzeitig bedauert der HGV ausdrücklich die Streichung von Artikel 19 im Gesetzgebungsausschuss, der rechtliche Voraussetzungen geschaffen hätte, um aufgelassene Beherbergungsbetriebe als Wohnraum für Arbeitskräfte zu nutzen. Dadurch hätte einiges an Druck und Nachfrage vom derzeitigen Wohnungsmarkt genommen werden können. Diese Diskussion müsse neu geführt werden.

„Die Umnutzung leerstehender Gebäude ist eine konkrete und sinnvolle Antwort auf Wohnraumbedarf und Leerstand. Dass Artikel 19 gestrichen wurde, ist eine verpasste Chance – gerade im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Mitarbeitenden in touristischen Betrieben bzgl. ihrer Unterkunft. Um als Betrieb konkurrenzfähig zu sein, spielt die Qualität der Mitarbeiterunterbringung eine immer größere Rolle“, erklärt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Diskussion dazu müsse nochmals faktenbasiert geführt werden.

 

Klarstellung zu Aussagen von Abgeordnetem Leiter Reber

Mit Blick auf die Debatte im Landtag zur Artikel 21 stellt der HGV klar, dass die jetzt beschlossene Regelung zur Umwandlung kleiner Beherbergungsbetriebe, die im Übrigen nicht gänzlich neu ist, keine einseitige Begünstigung des Tourismus darstellt, wie von Abgeordnetem Andreas Leiter Reber in der Debatte angedeutet. Leiter Reber hatte den betreffenden Gesetzesartikel als „HGV-Paragraph“ bezeichnet.

„Die Aussagen von Abgeordneten Leiter Reber verkennen die Realität vieler kleiner Betriebe, die ohne große Investitionen in Qualität und Quantität nicht mehr zukunftsfähig geführt werden können und die Tätigkeit daher auf absehbare Zeit einstellen müssen oder bereits eingestellt haben. Wer touristische Gebäude sinnvoll in Wohnraum umwandelt, schafft keinen Missbrauch, sondern eine Lösung für Menschen vor Ort – ohne neue Flächen zu verbauen“, so HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Der HGV weist auch die pauschale Kritik entschieden zurück, wonach im Tourismus gebaut werde „als gäbe es kein Morgen“. Die Südtiroler Beherbergungsbetriebe arbeiten seit Jahren unter klaren Auflagen, unterliegen einer Bettenobergrenzen und setzen zunehmend auf Qualität und Nachhaltigkeit. Insofern handelt es sich bei diesen Aussagen um den wiederholten Versuch, auf dem Rücken der Gastwirtinnen und Gastwirte politisches Kleingeld zu verdienen.

 

Gemeinsam für lebendige Ortskerne

Der HGV spricht sich für einen sachlichen und lösungsorientierten Dialog aus. Ziel müsse es sein, leerstehende Bausubstanz in den Dörfern sinnvoll zu nutzen, lebendige Ortskerne zu erhalten, gleichzeitig den Flächenverbrauch zu begrenzen und das alles frei von jeglicher Spekulation, heißt es abschließend in einer Presseaussendung des HGV.

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