HGV: Wichtiger Schritt im Kampf gegen unrechtmäßige Online-Bewertungen
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Verabschiedung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung unrechtmäßiger Online-Bewertungen.
Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Gäste Informationen suchen und buchen, grundlegend verändert. Umso wichtiger ist es, dass Online-Bewertungen korrekt, verlässlich und fair sind – für Betriebe ebenso wie für Gäste.
In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden FIPE, Confcommercio und Federalberghi hat sich der HGV maßgeblich dafür eingesetzt, dass Online-Bewertungen in Gastronomie und Beherbergung auf realen und überprüfbaren Erfahrungen beruhen. „Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Gäste Informationen suchen und buchen, grundlegend verändert. Umso wichtiger ist es, dass Online-Bewertungen korrekt, verlässlich und fair sind – für Betriebe ebenso wie für Gäste“, betont HGV-Präsident Klaus Berger.
Das neue Gesetz legt fest, dass eine Online-Bewertung nur dann rechtmäßig ist, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme der Leistung von einer Person abgegeben wird, die diese tatsächlich auch genutzt hat. Bewertungen, die durch einen steuerlichen Beleg nachgewiesen werden, gelten künftig als authentisch, während der Kauf und die Beeinflussung von Rezensionen verboten sind. Nach zwei Jahren gelten Bewertungen nicht mehr als aktuell und verlieren ihre rechtliche Zulässigkeit. Betriebe können künftig unrechtmäßige Bewertungen melden und deren Entfernung beantragen.
Die staatliche Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde wird in Abstimmung mit der Kommunikations- und Datenschutzbehörde sowie den zuständigen Ministerien nun spezifische Leitlinien erlassen, um die Einhaltung der neuen Bestimmungen sicherzustellen.
„Wichtig ist, dass die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Leitlinien praxisnah erfolgt und die neuen Bestimmungen für die Gastbetriebe praktikabel sind. Gemeinsam mit unseren nationalen Dachverbänden werden wir die weitere Entwicklung genau verfolgen“, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Der HGV sieht im nun verabschiedeten Gesetz jedenfalls einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit im digitalen Wettbewerb, insbesondere für kleinere Gastbetriebe, und dankt den Südtiroler Parlamentariern in Rom, Meinhard Durnwalder und Dieter Steger, für ihre politische Unterstützung in diesem wichtigen Anliegen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des HGV.
