HGV äußert sich zum Landeshaushalt 2027

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern und steuerliche Entlastungen vorsehen

Der HGV begrüßt die Zielsetzung der Landesregierung, mit dem Landeshaushalt 2027 die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und den Wohlstand in Südtirol langfristig abzusichern.

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Ein leistungsfähiger Landeshaushalt und eine starke Wirtschaft bedingen sich gegenseitig. Unsere Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, generieren Wertschöpfung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in Südtirol. Umso wichtiger ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfähigkeit langfristig zu sichern.

Klaus Berger
HGV-Präsident

Der Verband unterstreicht die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft als wesentliche Grundlage für die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes.

Der Landeshaushalt 2027 verdeutlicht, wie eng die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes mit der wirtschaftlichen Entwicklung verbunden ist. Rund 7,1 Milliarden Euro und damit mehr als drei Viertel der veranschlagten Einnahmen entfallen auf Abgaben, Beiträge und Ausgleiche. Wirtschaftliche Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen bilden wesentliche Grundlagen für die Finanzierung öffentlicher Leistungen und Investitionen.

Welche Bedeutung dabei dem Hotel- und Gastgewerbe zukommt, zeigt die jüngste Input-Output-Analyse des WIFO der Handelskammer Bozen. Demnach erwirtschaftet die Branche eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 3,5 Milliarden Euro und trägt damit 11,8 Prozent zur gesamten Südtiroler Wertschöpfung bei. Sie liegt damit an dritter Stelle der Wirtschaftsbereiche und sorgt durch ihre engen Verflechtungen mit Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Dienstleistungen für zusätzliche wirtschaftliche Impulse.

„Ein leistungsfähiger Landeshaushalt und eine starke Wirtschaft bedingen sich gegenseitig. Unsere Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, generieren Wertschöpfung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in Südtirol. Umso wichtiger ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfähigkeit langfristig zu sichern“, betont HGV-Präsident Klaus Berger.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der HGV dafür aus, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen auch gezielte steuerliche Entlastungen für die Unternehmen vorzusehen. Ein besonderes Anliegen ist dabei die Senkung des IRAP-Steuersatzes auf zwei Prozent. Diese würde den Betrieben zusätzliche finanzielle Spielräume für Investitionen in Qualität, Innovation und Produktivität eröffnen.

„Die Stärkung der Kaufkraft und die Entlastung der Unternehmen sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. Wir sind deshalb überzeugt, dass eine Senkung der IRAP auf zwei Prozent ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Südtirol wäre, und hoffen, dass dieses Anliegen in den weiteren Haushaltsberatungen berücksichtigt wird“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend.

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