Festhalten am Verbot des Wildcampens

Bozen – Der HGV begrüßt die Haltung der Gemeinde Wolkenstein, trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bozen am Campingverbot abseits von ausgewiesenen Campingplätzen im Gemeindegebiet festzuhalten.

Wir ermuntern die Gemeinde Wolkenstein ihren Weg zur Eindämmung des wilden Campens fortzusetzen.

Raffael Mooswalder
HGV-Direktor

Das Verwaltungsgericht hat im Urteil festgestellt, dass der Erlass von Maßnahmen, mit denen der Verkehr auf Gemeindestraßen geregelt wird, nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters bzw. des Gemeinderates fällt, sondern in jene des Gemeindesekretärs. Somit wurde die vom Camperclub angefochtene Bestimmung der Gemeindeverordnung annulliert, die vorsieht, dass im gesamten Gemeindegebiet das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen zum Zweck des Übernachtens, untersagt ist.  Es handelt sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung, sondern um eine formale Entscheidung über die Zuständigkeit zum Erlass von Maßnahmen über das Wildcampen.

Mit dem Campingverbot hat die Gemeinde Wolkenstein eine richtungweisende und mutige Entscheidung getroffen, um das ungeregelte und wilde Campen zu stoppen. „Wir ermuntern die Gemeinde Wolkenstein ihren Weg zur Eindämmung des wilden Campens fortzusetzen“, sagt HGV-Direktor Raffael Mooswalder. Zugleich drückt der HGV seine Erwartung aus, dass die Musterverordnung des Gemeindeverbandes von weiteren Gemeinden umgesetzt wird, damit bereits in diesem Jahr das zunehmende Phänomen des ungeregelten Campierens in der freien Natur eingeschränkt werden kann.

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