CUP: Neuer Online-Dienst
Nachträgliche Ergänzung in elektronischen Rechnungen verfügbar
Seit dem 1. Juni 2023 müssen Rechnungen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Förderungen stehen, zwingend den sog. Codice Unico di Progetto (CUP) enthalten.
Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat nun einen neuen Online-Dienst vorgesehen, mit dem elektronische Rechnungen nachträglich mit dem CUP ergänzt oder korrigiert werden können, falls dieser vom Lieferanten auf den elektronischen Rechnungen nicht angegeben oder falsch eingetragen wurde.
Somit kann der Code nun über das Portal „Fatture e Corrispettivi“ nachgetragen oder berichtigt werden.
Das System ermöglicht außerdem, mehrere CUP-Codes einer Rechnung zuzuordnen, CUP-Codes zu löschen (sofern sie nachträglich auf den elektronischen Rechnungen eingefügt wurden) und eine PDF-Übersicht aller verwendeten CUP-Codes anzufordern.
Die Ergänzung bzw. Korrektur kann für alle elektronischen Rechnungen vorgenommen werden, die nach dem 31. Mai 2023 ausgestellt wurden.
Für weitere Informationen zu diesem Dienst können Sie sich an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater wenden.
Jetzt in das Portal einsteigen!
