50&PiùENASCO: Was sich bei den Renten ändert – darauf gilt es jetzt zu achten

Mit dem staatlichen Haushaltsgesetz 2026 treten spürbare Änderungen im Rentensystem in Kraft. Das Landesbüro des Patronates 50&PiùENASCO hat die wichtigsten Details zusammengefasst.

Im Fokus des folgenden Artikels stehen die Punkte, die sich in der Praxis am meisten auswirken: das Rentenalter, die Abschaffung der „Opzione Donna“, das Ende der vorzeitigen flexiblen Rente, Sonderregelungen für besonders belastende Tätigkeiten sowie die neuen Bestimmungen rund um die Abfertigung (TFR) und die steuerlichen Vorteile bei der Zusatzvorsorge.

Eintritt ins Rentenalter

2026 selbst bleibt für viele noch ein Übergangsjahr. Entscheidend ist, was ab dem 1. Januar 2027 greift. Die automatische Anpassung an die Lebenserwartung wird wieder gestaffelt aktiviert. Das heißt konkret:

• ab 1. Januar 2027: plus ein Monat;
• ab 1. Januar 2028: plus weitere zwei Monate (insgesamt plus drei Monate).

Praktisch bedeutet das beispielsweise, dass für 2026 die Altersrente weiterhin mit 67 Jahren reift, ab 2027 mit 67 Jahren plus ein Monat und ab 2028 mit 67 Jahren plus drei Monate.

Auch bei der ordentlichen vorzeitigen Rente (reine Beitragsrente ohne Altersvoraussetzung) verschieben sich die erforderlichen Beitragsjahre entsprechend nach oben.

Demnach gelten bis 31. Dezember 2026 weiterhin folgende Regelungen:

• Frauen: 41 Jahre plus zehn Monate,
• Männer: 42 Jahre plus zehn Monate.

Ab 1. Januar 2027 greift auch hier die Anpassung an die Lebenserwartung. Das heißt, bei Frauen 41 Jahre plus elf Monate, bei Männern 42 Jahre plus elf Monate.

Ab 1. Januar 2028 gilt folgende Regelung: Bei Frauen 42 Jahre plus ein Monat und bei Männern 43 Jahre plus ein Monat.

Abschaffung „Opzione Donna“

Die „Opzione Donna“ wurde für 2026 nicht mehr verlängert und gilt damit als ausgelaufen. Maßgeblich ist jedoch die sogenannte „maturazione del diritto“. Frauen, die die gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der vorgesehenen Frist bis Ende 2025 erfüllt haben, behalten grundsätzlich das Recht, auch zu einem späteren Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Ab 2026 können jedoch keine neuen Anspruchsvoraussetzungen mehr erworben werden.

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 gibt es weniger flexible Sonderregelungen und mehr Rückkehr zu den Standardmodellen. Die sogenannte „pensione flessibile“ bzw. vergleichbare flexible Ausstiegsmodelle werden nicht weitergeführt oder stark eingeschränkt.

Besonders belastende Tätigkeiten

Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft Personen mit besonders belastenden Tätigkeiten, z. B. bestimmten Formen von Nacht- oder Schichtarbeit oder körperlich oder psychisch besonders schweren Tätigkeiten laut gesetzlicher Liste.

Für diese Gruppen sieht das Haushaltsgesetz 2026 weiterhin Schutzmechanismen vor. Sie sind von der Anpassung an die steigende Lebenserwartung teilweise ausgenommen bzw. profitieren von Sonderregelungen.

APE Sociale bleibt

Die APE Sociale wird weiterhin verlängert. Sie stellt eine Übergangsleistung bis zur regulären Rente dar und richtet sich an bestimmte Personengruppen, wie:

• Langzeitarbeitslose,
• pflegende Angehörige,
• Personen mit anerkannter Invalidität,
• Beschäftigte in besonders belastenden Tätigkeiten.

Abfertigung

Ein wenig beachteter, aber sehr wirkungsvoller Punkt betrifft die Abfertigung (TFR – Trattamento di Fine Rapporto).

Ab 1. Juli 2026 wird das Verfahren zur Zuweisung der Abfertigung an die Zusatzvorsorge stärker automatisiert. Die Kernpunkte sind demnach folgende:

• Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer müssen innerhalb von 60 Tagen ab Tätigkeitsbeginn entscheiden, wohin die Abfertigung TFR künftig fließen soll.
• Erfolgt keine ausdrückliche Entscheidung, greift die stillschweigende Zustimmung und die Abfertigung wird automatisch einer Zusatzvorsorge zugeführt.

Steuerlich ist es interessant, dass bis 5.300 Euro für die Zusatzvorsorge abgesetzt werden können. Parallel stärkt das Haushaltsgesetz 2026 die Zusatzvorsorge über steuerliche Anreize. Die absetzbaren Beiträge zur Zusatzpension werden auf bis zu 5.300 Euro pro Jahr angehoben.

Das ist deshalb relevant, weil die Beiträge zur Zusatzvorsorge innerhalb der gesetzlichen Grenzen das steuerpflichtige Einkommen mindern und weil angesichts der demografischen Entwicklung die zweite Säule der Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Rentenbeginn prüfen lassen

Für die Jahrgänge nahe am Renteneintritt (2026–2028) empfiehlt es sich, den geplanten Rentenbeginn neu prüfen zu lassen. Durch die Anpassungen 2027/2028 können sich die Anlaufdaten um ein bis drei Monate verschieben.

Das Landesbüro des Patronates 50&PiùENASCO am Sitz des HGV in Bozen überprüft gerne die persönliche Rentensituation der HGV-Mitglieder.

Nutzen Sie dazu die jeweiligen Sprechstunden in Bozen und in den Bezirksbüros in Meran, Brixen und Bruneck: 

 

HGV Bozen

Jeden Freitagvormittag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Schlachthofstraße 59, Bozen

Anmeldung: Tel. 0471 317 700

 

HGV Meran

Jeden ersten bis vierten Mittwoch im Monat von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Gampenstraße 97 (Maia Center), Meran

Anmeldung: Tel. 0473 233 144

 

HGV Brixen

Jeden zweiten und vierten Dienstagvormittag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Am Thalhofergraben 2, Brixen

Anmeldung: Tel. 0472 834 732

 

HGV Bruneck

Jeden ersten und dritten Dienstagvormittag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und  von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Europastraße 3F, Bruneck

Anmeldung: Tel. 0474 555 545

 

Patronat 50&PiùEnasco

Anmeldungen für die Sprechstunden in den HGV Büros sind weiters über das Patronat 50&PiùEnasco, welches im HGV-Bozen, Schlachthofstraße 59, angesiedelt ist, möglich: Tel. 0471 978 032

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