STK: Antrag um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes 2023 für Lehrlinge
Hoteliers, Gastwirtinnen und Gastwirte, die Mitglied bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) sind und dort regulär ihre Beiträge einzahlen, können um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes für Lehrlinge ansuchen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe Lehrlinge beschäftigen.
Der Antrag um Rückvergütung für das Jahr 2023 ist innerhalb Sonntag, 31. März 2024, in den HGV-Büros einzureichen. Die Rückvergütung beträgt 55 Prozent beim Schulgeld und 100 Prozent beim Krankengeld.
Die Vordrucke für die Rückvergütung finden Sie auf der STK-Website. Sie sind auch im Büro der STK im HGV Bozen, Tel. 0471 317 700, oder per E-Mail unter stk-cta(at)hgv.it erhältlich.