OG Kastelruth/Seis - Auffrischung Arbeitssicherheit für Arbeitnehmende (6h)
Arbeitnehmende, welche den achtstündigen Grundkurs zur Arbeitssicherheit für Arbeitnehmende bereits besucht haben, müssen alle fünf Jahre ab Kursbesuch einen Auffrischungskurs von sechs Stunden absolvieren.
Inhalte:
- Vertiefung der Rechtsgrundlagen
- Technische Auffrischung zu den Risiken, denen die Arbeitnehmenden ausgesetzt sind
- Auffrischung zu Organisation und Verwaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen
- Risikofaktoren und deren Vorbeugemaßnahmen
Dauer: 6 Stunden
Wichtige Hinweise:
Für die erfolgreiche Teilnahme am Kurs sowie die Absolvierung des Abschlusstests ist es zwingend erforderlich, dass die Teilnehmenden die Kurssprache beherrschen.
Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmende kann auch mittels E-Learning absolviert werden. Die Anmeldung zum Online-Kurs erfolgt über den Bereich „E-Learning Angebot“ auf der HGV-Website www.hgv.it
