F24 Handelskammer – Jahresgebühr (Aufschubtermin)
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2025 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2025 mittels Vordruck F24 entrichten. Dieser Termin gilt für Sujekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes (ISA) betroffen sind.