F24 Handelskammer-Jahresgebühr (Aufschubtermin)

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Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2026 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2026 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung hat mit einem Zinsaufschlag von 0,8% zu erfolgen. Dieser Termin gilt für Subjekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes (ISA) betroffen sind.

Details:
Termine:
Donnerstag, 20. August 2026
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