F24 Handelskammer-Jahresgebühr (Aufschubtermin)
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2026 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2026 mittels Vordruck F24 entrichten. Dieser Termin gilt für Subjekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes (ISA) betroffen sind.
