Halbjährliche Meldung der eingekauften Zigaretten
Inhaber eines „Patentino“ für den Zigarettenverkauf müssen die Zigaretteneinkäufe für das 1. Halbjahr 2026 (Januar–Juni) dem Amt für Monopole Trentino-Südtirol melden.
Inhaber eines „Patentino“ für den Zigarettenverkauf müssen die Zigaretteneinkäufe für das 1. Halbjahr 2026 (Januar–Juni) dem Amt für Monopole Trentino-Südtirol melden.