F24 Handelskammer-Jahresgebühr

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Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2025 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2025 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen.

Details:
Termine:
Mittwoch, 30. Juli 2025