F24 Handelskammer-Jahresgebühr
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2025 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2025 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen.
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2025 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2025 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen.