Hygiene im Lebensmittelbereich
Alle Betriebsangestellten, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und geschult werden. Die Schulung kann von der Lebensmittelunternehmerin bzw. dem Lebensmittelunternehmer selbst, einer beauftragten Person oder mittels E-Learning durchgeführt werden. Es ist somit nicht verpflichtend diese Schulung in Form eines Kurses oder Onlinekurses zu absolvieren, sondern es ist auch weiterhin möglich diese betriebsintern mit Hilfe der Broschüre zur Lebensmittelsicherheit, welche alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte aufweist, und der entsprechenden Vorlage für den Schulungsnachweis durchzuführen.
Zeitpunkt der Erstschulung:
Schulungen sind erstmalig bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, auch für Saisons- und Aushilfskräfte, durchzuführen.
Befreiung der Erstschulungspflicht:
Personen mit entsprechender Fachausbildung sind von den Erstschulungen befreit. Für diese Personen besteht lediglich die Empfehlung Folgeschulungen zu absolvieren.
Gültigkeit der Schulung:
Die Schulung hat keine Fälligkeit. Bei Änderung der spezifischen betrieblichen Hygienerisiken, bei Inkrafttreten von neuen Bestimmungen und bei Auftreten von Mängeln, sollten Folgeschulungen durchgeführt werden.
Inhalte des E-Learning-Kurses:
Hygiene - Allgemein, Gefahrenquellen/Vorbeugung, Personalhygiene, Betriebs- und Personalhygiene
Teilnahmegebühr: 36 Euro + 22 % MwSt.