Wesentliche Änderungen im Bereich Ausbildung Arbeitssicherheit – Teil 3
Das neue Staat-Regionen-Abkommen bringt wesentliche Änderungen in der Ausbildung zur Arbeitssicherheit mit sich. Es ersetzt und vereinheitlicht die bisherigen Abkommen von 2011, 2012 und 2016 und schafft einen einheitlichen nationalen Rahmen für die Ausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit.
Das Staat-Regionen-Abkommen sieht vor, dass die Arbeitssicherheitskurse gemäß den bisherigen Abkommen zur Arbeitssicherheit noch bis 24. Mai 2026 abgehalten werden können und entsprechend anerkannt werden. Ab dem 25. Mai 2026 müssen alle Arbeitssicherheitskurse dem neuen Abkommen entsprechen.
Für alle Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit gilt, dass bei fehlender Auffrischung der jeweiligen Kurse innerhalb von zehn Jahren diese vollständig verfallen. Das hat zur Folge, dass die Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit wieder mit der Absolvierung des Grundkurses begonnen werden muss. Die HGV-Weiterbildung ist stets bemüht, aktuelle Kurse im Bereich Arbeitssicherheit in allen Landesteilen zu organisieren.
Das gesamte Weiterbildungsangebot ist auf der HGV-Website einseh- und buchbar.
Zudem bietet der HGV den Mitarbeitenden der HGV-Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, den „Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmende“ mittels E-Learning-Kurs zu absolvieren.
HIER die Tabelle zur Übersicht über alle wesentlichen Änderungen im Bereich Ausbildung Arbeitssicherheit.
Weitere Informationen zu den Neuerungen für die Ausbildung Arbeitssicherheit für Arbeitgeber, Führungskräfte und Vorgesetzte erhalten Sie HIER (Teil 1) und HIER (Teil 2) oder in der Oktober-, November- und Dezember-Ausgabe 2025 der HGV-Zeitung.
