Gemeindeabgaben inklusive Grundgebühren müssen reduziert werden
In den letzten Tagen wurden den privaten Haushalten und den Unternehmen die Zahlungsbescheide für die Müll- und Abwassergebühren zugestellt. Parallel wurde mit der Verordnung des Landeshauptmanns die Zahlung dieser Gebühren bis zum 30. Juni ausgesetzt. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat sich bereits seit geraumer Zeit dafür eingesetzt, dass bei der Berechnung der Gebühren für das Trinkwasser, das Abwasser und die Müllentsorgung auf die besondere Situation der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe Rücksicht genommen wird.
Dass die geschlossenen Betriebe trotzdem die grundsätzlich schon sehr hohen Grundgebühren zahlen müssen, ist nicht tragbar. Wie sollen die Betriebe zahlungsfähig sein, wenn die Umsätze fehlen und diese nicht mehr aufgeholt werden können?
„Die Verordnung sieht nun vorerst einen Zahlungsaufschub bis Mitte dieses Jahres vor. Dies ist aber unzureichend. Dass viele Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bis zur Hälfte des Jahres geschlossen bleiben mussten und somit keinen Müll produziert haben, wurde bei der Berechnung der Gebühren und vor allem der Grundgebühren in keiner Weise berücksichtigt“, kritisiert HGV-Vizepräsident Thomas Walch. Der Ärger unter den Gastwirten ist entsprechend groß. „Dass die geschlossenen Betriebe trotzdem die grundsätzlich schon sehr hohen Grundgebühren zahlen müssen, ist nicht tragbar. Wie sollen die Betriebe zahlungsfähig sein, wenn die Umsätze fehlen und diese nicht mehr aufgeholt werden können“, fragt sich Walch und meint, „fehlende Einnahmen können nicht durch einen Aufschub kompensiert werden“. HGV-Vizepräsident Walch fordert deshalb: Die Höhe der Gemeindeabgaben inklusive Grundgebühren müssen bereits für das Jahr 2020 der realen Situation der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe angepasst werden, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.