HGV bewertet Landeshaushalt 2026

Tourismus leistet maßgeblichen Beitrag zum soliden Haushalt. Hundebezogene Ortstaxe bleibt für den HGV ein rotes Tuch – Positiv: Möglichkeit des vergünstigten GIS-Steuersatzes bei Unterbringung von Mitarbeitenden

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) bewertet den von der Landesregierung vorgelegten „Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026–2028“ grundsätzlich als finanziell solide und auf Stabilität, Planbarkeit sowie auf die Absicherung der öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Mit einem Kompetenzvolumen von 8,76 Milliarden Euro handelt es sich um den bislang umfangreichsten Haushalt des Landes.

Der Tourismus ist ein wesentlicher Träger der lokalen Wertschöpfung und damit auch der steuerlichen Basis des Landes. Dass wir heute über einen Rekordhaushalt sprechen, hat viel mit der Leistungsfähigkeit unserer Familienbetriebe zu tun.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

HGV-Präsident Manfred Pinzger erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass dieser finanzielle Spielraum auch aus der anhaltend starken Wirtschafts- und Einnahmenleistung des Tourismus stammt: „Der Tourismus ist ein wesentlicher Träger der lokalen Wertschöpfung und damit auch der steuerlichen Basis des Landes. Dass wir heute über einen Rekordhaushalt sprechen, hat viel mit der Leistungsfähigkeit unserer Familienbetriebe zu tun.“

 

Pluspunkt: GIS-Begünstigung von Wohnungen für Mitarbeitende

Ausdrücklich begrüßt der HGV, dass im Entwurf zum Landesstabilitätsgesetz 2026 die vom HGV vorgebrachten Anliegen zur einheitlichen GIS-Besteuerung von Wohnungen, in denen Mitarbeiter untergebracht werden, aufgegriffen wurden. Im Gesetzesentwurf ist eine Kann-Bestimmung verankert, die es den Gemeinden ermöglicht, einen herabgesetzten GIS-Steuersatz für jene Wohnungen festzulegen, die sich im Besitz eines Unternehmens befinden oder von diesem angemietet, geliehen oder geleast werden und den Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Nachdem der steuerliche Vorteil ausschließlich beim Eigentümer der Wohneinheit liegt, um Wohnungen für die Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, ist der HGV überzeugt, dass statt einer Kann-Bestimmung auch eine bindende Vorgabe sinnvoll gewesen wäre: „Das geht in die richtige Richtung. Mitarbeiterunterkünfte sollen nicht GIS-mäßig bestraft, sondern erleichtert werden. Entscheidend wird jetzt sein, dass wir es schaffen, die Gemeinden davon zu überzeugen, diese Möglichkeit auch tatsächlich anzuwenden“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

 

Kritikpunkt: Ortstaxe für Hunde ohne tourismusgerechte Ausgestaltung

Deutlich kritischer fällt die Bewertung des HGV zur im Landesstabilitätsgesetz vorgesehenen neuen Gemeindeaufenthaltsabgabe für Hunde (1,00 Euro je Hund und Nächtigung, ab 1.1.2027) aus. Das Land sieht vor, dass die Einnahmen vollständig bei den Gemeinden verbleiben und für Reinigungs- und Hygienezwecke eingesetzt werden, während die Beherbergungsbetriebe als Steuersubstitute die Einhebung, Meldung und Abführung der Abgabe übernehmen müssen. „Dieser Modus belastet erneut die Beherbergungsbetriebe und muss gestrichen bzw. die Sinnhaftigkeit einer neuen Steuer, deren bürokratischer Mehraufwand den finanziellen Nutzen um ein Vielfaches übersteigt, generell in Frage gestellt werden“, so Pinzger.

HGV-Direktor Mooswalder ergänzt: „Wir sehen hier einen bedenklichen Trend: Der Tourismus wird als leicht zugängliches Finanzierungsinstrument genutzt. Die Gelder fließen aber nicht in die touristische Leistungsfähigkeit zurück. Eine Aufenthaltsabgabe, die ausschließlich kommunale Reinigungsaufgaben finanziert und die Betriebe zum Inkasso verpflichtet, schwächt die ursprüngliche tourismuspolitische Logik der Abgabe, zumal gerade der Tourismus wesentlich zum Volumen dieses Haushalts beiträgt.“

 

Tourismus bleibt im Haushalt 2026 ohne neuen Impuls

Im Übrigen stellt der HGV fest, dass der Landeshaushalt 2026 – anders als bei Personal, Gemeinden und sozialen Maßnahmen – keinen eigenen tourismuspolitischen Schwerpunkt setzt. „Der Haushalt 2026 ist solide, aber er entwickelt den Tourismus nicht weiter. Anstatt sich grundlegenden Diskussionen und Konzepten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Betriebe in unserem Land zu stellen, liegt der Fokus auf oberflächlicher Symbolpolitik, wie beispielsweise die Abgabe von 1 Euro pro Nächtigung für Hunde,”, so der HGV abschließend in einer Presseaussendung.

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