HGV begrüßt Entwurf für Gesetzesdekret zur Überwindung von Mehrfachkontrollen

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die vom römischen Ministerrat angedachten Anpassungen zur Vereinfachung der Kontrollen der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese wurden als Entwurf eines Gesetzesdekretes Ende Dezember auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in Abstimmung zwischen der Regierung in Rom und den Regionen und autonomen Provinzen.

Mehrfachkontrollen dürfen die Betriebe aber in ihrer Arbeit nicht belasten.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

Darin geht es um die Schaffung von mehr Transparenz über Kontrollverfahren, die Abschaffung aller nicht notwendigen Kontrollen bzw. um die Vereinfachung der unverhältnismäßigen Kontrollen, schreibt der HGV in einer Presseaussendung. Ziel ist es, die Kontrollen am potenziellen vorhandenen Risiko eines Wirtschaftsteilnehmers auszurichten, um unnötige Mehrfachkontrollen zu vermeiden. Vor allem unabgestimmte Mehrfachkontrollen stellen seit Jahren einen großen bürokratischen Aufwand für die Betriebe dar.

„Wir sind zuversichtlich, dass dieser Vorstoß der Regierung in Rom eine konkrete Entlastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer darstellt und hoffen auf eine zügige Umsetzung der geplanten Entlastungen“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger. Für den HGV gilt seit jeher der Grundsatz, dass gründlich und sauber kontrolliert werden soll. „Mehrfachkontrollen dürfen die Betriebe aber in ihrer Arbeit nicht belasten“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger abschließend in der Pressemitteilung.

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