Haushaltsgesetz 2026 – Neuerungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

Das Haushaltsgesetz 2026 enthält aus arbeitsrechtlicher Sicht zahlreiche Neuheiten. Die HGV-Personalberatung hat die wichtigsten Neuerungen für Sie kompakt zusammengefasst.

Steuerliche Entlastung der Einkommen

Die staatliche Einkommensteuer (IRPEF) wird neu gestaffelt. Für Einkommen zwischen 28.001 und 50.000 Euro sinkt der Steuersatz von 35 Prozent auf 33 Prozent.

Begünstigte Besteuerung von Lohnerhöhungen

Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen, die im Jahr 2026 ausbezahlt werden, unterliegen einer Ersatzsteuer von nur 5 Prozent, sofern das Vorjahreseinkommen 33.000 Euro nicht überschreitet. Dank des Einsatzes von Federalberghi und HGV gilt diese Regelung auch für Kollektivverträge aus dem Jahr 2024 und somit auch für die nationalen Kollektivverträge und das Landesabkommen für Tourismus und Gastronomie.

Produktivitätsprämien noch stärker begünstigt

Produktivitätsprämien werden in den Jahren 2026 und 2027 nur noch mit 1 Prozent besteuert (statt bisher 5 Prozent). Begünstigt sind Prämien bis 5.000 Euro pro Jahr für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen von bis 80.000 Euro, sofern ein entsprechendes Betriebsabkommen besteht.

Essensgutscheine

Der steuerfreie Wert für elektronische Essensgutscheine steigt von 8 auf 10 Euro pro Arbeitstag.

Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit

Beschäftigte im Tourismus und in der Gastronomie mit einem Vorjahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2026 eine steuerfreie Zulage von 15 Prozent auf Nacht- und Feiertagsarbeit.

Neue Anreize für unbefristete Anstellungen

Für junge Menschen und benachteiligte Frauen, die 2026 unbefristet angestellt werden, sind neue Beitragsbegünstigungen vorgesehen. Die konkreten Modalitäten werden per Ministerialdekret festgelegt.

Abfertigung (TFR)

Die Pflicht zur Überführung der Abfertigung in den „INPS-Fondo di Tesoreria“ wird schrittweise ausgedehnt.

Zusatzpension

Ab 1. Juli 2026 werden Personen ohne bisheriges Arbeitsverhältnis bei der ersten Anstellung automatisch in den Zusatzrentenfonds des jeweiligen Kollektivvertrages (im Tourismus: Laborfonds) eingeschrieben, sofern sie nicht binnen 60 Tagen widersprechen.

Maßnahmen zur Unterstützung berufstätiger Mütter

Es gibt Beiträge für berufstätige Mütter sowie Beitrags- und Steuererleichterungen für Betriebe, die diese anstellen.

Elternzeit

Ausweitung der Rechte und Schutzbestimmungen bei Elternzeit und Kinderbetreuung.

 

Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsrechtsberaterin bzw. Ihren Arbeitsrechtsberater. Kunden der HGV-Personalberatung finden weitere Details wie immer im Rundschreiben der HGV-Personalberatung.

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Maßnahmen noch Durchführungsdekrete erfordern.

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