Gleiches Regelwerk für alle Formen der Beherbergung

HGV-Bezirksobfrau Judith Rainer nimmt Stellung zur aktuellen Debatte rund ums Wild-campen

Pustertal – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) im Bezirk Pustertal/Gadertal reagiert auf die jüngste Diskussion rund um die touristische Nutzung von Wohnmobilen in Südtirol. Bezirksobfrau Judith Rainer stellt in einer Stellungnahme klar, dass die Begrenzung der quantitativen touristischen Entwicklung in Südtirol für alle Formen der Beherbergung gleichermaßen gelten müsse.

Wildes Campieren an Straßenrändern, insbesondere entlang von Pässen und Bergstraßen, an Gebirgsbächen, Waldabschnitten oder öffentlichen Parkplätzen in Dörfern kann nicht toleriert werden. Solche Orte sind nicht für das alternative Camping-Urlaubsgefühl vorgesehen, weder im UNESCO-Welterbe Dolomiten noch anderswo in Südtirol.

Judith Rainer
HGV-Bezirksobfrau Pustertal/Gadertal

Bezugnehmend auf die Forderung des Camper Club Südtirol, keine Verbote, sondern ein durchdachtes Angebot an offiziellen Stellplätzen für Wohnmobile zu schaffen, betont Rainer: So wie die gewerbliche Beherbergung im Zuge des Landesentwicklungskonzeptes quantitativ gedeckelt und eine Bettenobergrenze eingeführt worden sei, müsse dies auch für alle anderen Logiermöglichkeiten in Südtirol gelten. Wer die aktuelle touristische Belastung aufrechterhalten oder nicht überschreiten wolle, müsse dies auf sämtliche Formen der Beherbergung anwenden – vom Camping über Airbnb, Privatzimmer, Urlaub auf dem Bauernhof bis hin zur Hotellerie. „Wir alle gemeinsam generieren – wennschon - gleichermaßen touristischen Verkehr auf den Straßen und Menschenströme auf Wanderwegen, in Städten und im Land“, so die HGV-Bezirksobfrau.

Das Pustertal und Südtirol insgesamt verfügen laut HGV über zahlreiche ausgezeichnete Campingplätze, teils mit großer Kapazität, sowie über gepflegte, gut organisierte private Stellplätze. Diese böten bereits einen quantitativ angemessenen Rahmen.

„Wildes Campieren an Straßenrändern hingegen, insbesondere entlang von Pässen und Bergstraßen, an Gebirgsbächen, Waldabschnitten oder öffentlichen Parkplätzen in Dörfern kann nicht toleriert werden. Solche Orte sind nicht für das alternative Camping-Urlaubsgefühl vorgesehen, weder im UNESCO-Welterbe Dolomiten noch anderswo in Südtirol“, unterstreicht Bezirksobfrau Rainer abschließend in der Aussendung des HGV.

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