Meldepflicht von Gästen aus den Risikogebieten
Wie bereits mitgeteilt, hat Landesrat Arnold Schuler an alle Hoteliers und Betreiber nichtgewerblicher Beherbergungsbetriebe per E-Mail die Aufforderung übermittelt, alle anwesenden und in Zukunft anreisenden Gäste aus den lombardischen Gemeinden Bertonico, Casalpusterlengo, Castelgerundo, Castiglione D’Adda, Codogno, Fombio, Maleo, San Fiorano, Somaglia, Terranova dei Passerini und der Gemeinde Vò in Venetien zu melden.
Nachdem einige Betriebe die Dokumente, welche im Rundschreiben von Landesrat Schuler enthalten waren, nicht öffnen konnten, finden Sie hier die jeweiligen Dokumente übersichtlich aufgelistet:
Wichtige Klarstellung: Es sind nur jene Gäste zu melden, die aus den elf oben angeführten Gemeinden stammen!