Bezahlt werden muss innerhalb 31. Januar 2019. Der bezahlte Posterlagschein gilt als Rechnung: Die Mehrwertsteuer von vier Prozent ist darauf getrennt ausgewiesen (z. B. Totale Euro: 1.018,40 di cui IVA 39,17).
Auch wer die Abbuchung der Rai-Gebühr von seinem Bankkonto mittels SEPA fristgerecht innerhalb November 2018 beantragt hat, erhält einen Posterlagschein. Dieser führt aber den Vermerk „BOLLETTINO DA NON UTILIZZARE“ an und ist nicht zu bezahlen, denn der geschuldete Betrag wird mit 31. Januar 2019 direkt vom Bankkonto des Abonnementinhabers abgebucht. In diesen Fällen trägt die Zahlungsaufforderung den Vermerk „ADDEBITO S.B.F. SU C/C PRESSO…“ mit Angabe Ihrer Hausbank.
Die Rai-Gebühren 2019 für Radio- und Fernsehgeräte:
Kategorie A 5-Sterne-Betriebe mit 100 und mehr Zimmern | 6.789,40 Euro |
Kategorie B 5-Sterne-Betriebe mit 26 bis 99 Zimmern Residences mit 4 Sternen Feriendörfer und Campings mit 4 Sternen Öffentliche Betriebe der Luxuskategorie | 2.036,83 Euro |
Kategorie C 5-Sterne-Betriebe mit 25 und weniger Zimmern 4-Sterne-Betriebe mit mehr als 10 Fernsehgeräten 3-Sterne-Betriebe mit mehr als 10 Fernsehgeräten Residences mit 3 Sternen Feriendörfer und Campings mit 3 Sternen Öffentliche Betriebe der 1. und 2. Kategorie | 1.018,40 Euro |
Kategorie D 4-Sterne-Betriebe mit 10 oder weniger Fernsehgeräten 3-Sterne-Betriebe mit 10 oder weniger Fernsehgeräten Betriebe mit 1 oder 2 Sternen Öffentliche Betriebe der 3. und 4. Kategorie; Zimmervermieter | 407,35 Euro |
Kategorie E Beherbergungsbetriebe der Kategorien A/B/C/D, die nur über ein einziges Fernsehgerät verfügen. | 203,70 Euro |
Einheitstarif für Radio Für Betriebe, die kein Fernsehgerät haben. | 29,94 Euro |
Die Rai-Gebühr über 90 Euro für die Privatwohnung wird auch dieses Jahr wieder automatisch über die Stromrechnung fakturiert (sofern man einen privaten Stromanschluss hat) und ist zusätzlich zum Sonderabonnement für den Betrieb geschuldet.
Interessierte finden unter www.abbonamenti.rai.it die geltenden Bestimmungen im Detail.