Während in Phase 1 noch Antikörper-Schnelltests zur Anwendung kamen, werden nun Antigen-Schnelltests mittels Nasenabstrich zum Einsatz kommen, die eine eventuelle akute Virusinfektion nachweisen können. Damit können Sie als Betrieb unverzüglich Maßnahmen ergreifen und mögliche Infektionsherde können schneller eingegrenzt und die Ausbreitung verhindert werden.
Im Rahmen der Phase 2 von „Südtirol testet“ werden wiederum alle Gastgeberinnen und Gastgeber, mitarbeitende Familienmitglieder und Mitarbeitende der Beherbergungs-, Schank- und Speisebetriebe kostenlos getestet. Damit gelingt es, Infektionen auf ein Mindestmaß einzuschränken. Eventuell auftretende Infektionen können dank der Antigen-Schnelltests schnell identifiziert werden, zum Schutz des gesamten Betriebes und der Menschen, die darin arbeiten, oder dort zu Gast sind.
Der HGV empfiehlt seinen Mitgliedern, sich zahlreich an der zweiten Testaktion zu beteiligen, da ein genaues Bild zur Infektionslage zu mehr Sicherheit in den Betrieben und zur Beruhigung von Bevölkerung und Gästen beitragen wird.
Ablauf der Phase 2 von „Südtirol testet“ – Koordination durch Tourismusvereine
Damit genügend Tests und die notwendige Personal- und Infrastruktur für die Testlaufzeit bereitgestellt werden können, wird in einem ersten Schritt erhoben, wie viele Personen sich der Testung unterziehen wollen. Diese Aufgabe übernehmen die Tourismusvereine, welche bereits eine Kommunikation dazu versendet haben.
Gastbetriebe werden gebeten, innerhalb Freitag, 4. September, 12 Uhr, sich an den jeweiligen Tourismusverein zu wenden und dort möglichst genaue Angaben zu machen, wie viele Personen aus dem jeweiligen Gastbetrieb an der Testphase 2 teilnehmen werden. Die Anmeldung zum Test gilt als verbindlich!
Die definitive Zuteilung der Testzeiten und Testorte erfolgt dann in einem weiteren Schritt.
Das Projekt „Südtirol testet“ ist in Zusammenarbeit zwischen dem Land Südtirol, IDM Südtirol, dem Sanitätsbetrieb, dem Weißen Kreuz, dem HGV und dem LTS entstanden.
Weitere Informationen zur Phase 2 des Projekts „Südtirol testet“ erteilt das HGV-Direktionssekretariat unter Tel. 0471 317 700.