Seit einigen Tagen können Bar- und Gastronomiebetriebe in Südtirol wieder ihre Türen für die Gäste öffnen. Ab 25. Mai könnten darüber hinaus auch die Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Dies muss unter strengen Auflagen passieren, über welche Sie der HGV informiert hat und weiterhin auf dem Laufenden halten wird. Zu diesen Auflagen gehört unter anderem auch das Tragen von Schutzmasken vom Personal und von den Gästen. Der HGV hat für seine Mitglieder verschiedene Konventionen abgeschlossen, welche hier abrufbar sind.
Mitarbeiter müssen aufgrund der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit Masken tragen. Dabei gilt folgende Regelung: Servicekräfte, die während der Arbeit in ständigem Kontakt mit Gästen sind, und Mitarbeiter, die im Bereich der Körperpflege tätig sind, müssen Masken des Typs FFP2 verwenden; alle anderen Mitarbeiter können chirurgische Masken tragen.
Im Rahmen der Konventionsvereinbarungen wurden dem HGV eine bestimmte Menge an zertifizierten chirurgischen Masken angeboten. Der HGV gibt nun einen Teil seiner chirurgischen Masken an die Mitglieder kostenlos weiter.
Für die Verteilung ersuchen wir Sie folgende Schritte zu erledigen:
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus.
- Senden Sie das Formular bis spätestens Dienstag, 19. Mai, 17 Uhr, an die E-Mail-Adresse Simon.Gamper@hgv.it
- Sie erhalten innerhalb Mittwoch, 20. Mai, per E-Mail eine Rückmeldung mit Hinweisen zur Abholung.
Da die Menge an kostenlosen Masken begrenzt ist, gilt folgende Regelung:
- Die Verteilung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Rückmeldung.
- Derzeit werden die Masken vorzugsweise an Bar-/Gastronomiebetriebe verteilt, nachdem diese bereits seit dem 11. Mai ihre Türen öffnen konnten.
- Die Verteilung erfolgt, solange unser Vorrat reicht. Pro Betrieb können wir einstweilen max. 200 chirurgische Schutzmasken kostenlos zur Verfügung stellen.