Die Einstufung erfolgt aufgrund einer wöchentlichen Prüfung der Bewertungsparameter durch das Gesundheitsministerium und hat eine Gültigkeit von jeweils 15 Tagen. Lassen es die geprüften Parameter zu, so erfolgt eine Rückstufung in die jeweils direkt darunterliegende Zone, welche dann für 15 Tage gilt. Sollte es die epidemiologische Entwicklung zulassen, so kann aufgrund der Einschätzung der zuständigen Kommission im Gesundheitsministerium (cabina di regia) eine weitere Rückstufung auch nach weniger als 15 Tagen erfolgen.
Die Einstufung einer Region oder autonomen Provinz in die rote Zone, die orange Zone oder die gelbe Zone hat wesentliche Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit der Personen, und somit auf die Möglichkeit zur Beherbergung von Gästen.
Südtirol ist im Moment als rote Zone eingestuft. Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass bald eine Neueinstufung Südtirols in eine orange Zone erfolgen wird.
Das bedeutet, dass Südtirol dann für 15 Tage als orange Zone eingestuft sein wird (es sei denn, das Infektionsgeschehen bessert sich, wie oben beschrieben, bereits davor).
Somit gilt für Südtirol erahnbar bis zum 20. Dezember 2020:
Die Einreise zu touristischen Zwecken wird nicht möglich sein. Somit dürfen seit dem 4. Dezember 2020 zu touristischen Zwecken nur Personen beherbergt werden, die sich bereits in Südtirol aufhalten, oder Personen, die sich aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen oder Situationen der Notwendigkeit in Südtirol aufhalten. Die Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder Wohnsitz ist gestattet.
Die Durchreise durch eine rote oder orange Zone ist erlaubt, wenn dies notwendig ist, um weitere Gebiete zu erreichen, die keinen Bewegungsbeschränkungen unterliegen oder zum Zwecke der erlaubten Bewegungen.
Für gelbe Zonen gilt (wobei die Chance für Südtirol, vor dem 20. Dezember 2020 als gelbe Zone eingstuft zu werden, derzeit äußerst gering ist):
In den gelben Zonen gelten grundsätzlich keine Beschränkungen der Personenbewegungen. D. h., Personen können sich frei zwischen verschiedenen Regionen und autonomen Provinzen, die als gelbe Zone eingestuft sind, bewegen.
Unabhängig von der jeweiligen Einstufung, sind ab dem 21. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 laut Dekret des Ministerpräsidenten Personenbewegungen auf dem gesamten Staatsgebiet zwischen den Regionen und autonomen Provinzen untersagt. Allein Personenbewegungen aus Arbeitsgründen, aus Gründen der Notwendigkeit oder gesundheitlichen Gründen sind in diesem Zeitraum möglich.
Am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 ist zudem vorgesehen, dass bis auf die oben genannten Ausnahmen auch alle Personenbewegungen zwischen den Gemeinden unzulässig sind. Auch die Anreise zu den in anderen Regionen und autonomen Provinzen liegenden Zweitwohnungen ist zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 verboten.
Ab dem 10. Dezember 2020 gelten zudem neue Einreisebestimmungen für Italien.
Diese finden sie hier.
Einreisebestimmungen vom 21. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021
Zudem gelten vom 21. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 weitere Einreisebestimmungen.
Diese finden sie hier.
Öffnung der Skianlagen erst ab dem 7. Januar 2021
Das Dekret des Ministerpräsidenten Conte sieht zudem vor, dass Skianlagen erst ab dem 7. Januar 2021 auch für Nichtprofisportler geöffnet werden dürfen.