Je nachdem, aus welchen Ländern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Italien einreisen, gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Der HGV hat für Sie eine Übersicht erstellt: Einreisebestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Italien und dem Ausland
Hinweis: Die Zugehörigkeit zu den Länderkategorien kann jederzeit mit einem weiteren Dekret abgeändert werden. Bei Änderungen wird Sie der HGV umgehend informieren.
Hier finden Sie zudem einen Fragebogen, der bei der Auslegung der Einreisebestimmungen helfen kann.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem restlichen Italien jederzeit aufgrund nachgewiesener Arbeitsgründe in Südtirol einreisen dürfen, egal ob die Regionen als rote, orange oder gelbe Zone eingestuft sind. Es besteht keine Test- oder Isolationspflicht. Im Falle von Kontrollen muss eine Eigenerklärung abgegeben werden.
Hier finden Sie die Eigenerklärung zur Personenbewegung in Italien in deutscher und italienischer Sprache.