Die Sachverständigen für die Gemeindekommission Raum und Landschaft werden vom Gemeinderat aus dem Verzeichnis der Sachverständigen für Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften und Naturgefahren ausgewählt und für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderates bestellt.
Im Moment läuft die Frist für die Eintragung der Fachleute in dieses Verzeichnis. Das Verzeichnis ist in acht verschiedene Abschnitte unterteilt: a) Raumordnung, b) Natur, c) Landschaft, d) Baukultur, e) Wirtschaft, f) Soziales, g) Landwirtschafts- und Forstwissenschaften und h) Naturgefahren.
Die jeweiligen Voraussetzungen für die Eintragung in dieses Sachverständigenverzeichnis wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 130 vom 26. Februar 2019 festgelegt.
Damit auch zukünftig die Anliegen des Tourismus in diesem Fachgremium auf Gemeindeebene vertreten werden, ruft der HGV tourismusfreundlich gesinnte Expertinnen und Experten auf, sich in diesem Sachverständigenverzeichnis eintragen zu lassen. Insbesondere wird auf die Abschnitte e) Wirtschaft und f) Soziales hingewiesen, wo lediglich der Nachweis erbracht werden muss, seit mindestens fünf Jahren den vorgesehenen akademischen Studientitel zu besitzen.
In den Abschnitt Wirtschaft e) können sich zudem Personen eintragen lassen, die seit mindestens fünf Jahren einen Meistertitel haben und seit mindestens fünf Jahren einen Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern leiten.
Nach den Gemeinderatswahlen am 20. und 21. September 2020 werden die neu gewählten Gemeinderäte die Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft bestellen. Deshalb gilt es nun, sich eintragen zu lassen.
Weitere Informationen betreffend die Eintragung in den jeweiligen Abschnitt des Verzeichnisses und das Gesuchformular für die Eintragung in das Verzeichnis finden Sie hier.