Bisher konnte man der Kennzeichnungspflicht von Allergenen mit dem Aushängen eines entsprechenden Hinweisblattes nachkommen (siehe "Hinweisblatt Allergene"). Nun liegen Präzisierungen von Seiten des italienischen Gesundheitsministeriums vor. Mit einem Rundschreiben hat das Ministerium deutlich gemacht, dass das bestehende Hinweisblatt und die mündliche Auskunft zwar weiterhin gültig bleiben, allerdings ein weiteres schriftliches Dokument vorliegen muss. Ab 1. September 2016 wird es nämlich verpflichtend, im Betrieb zusätzlich ein schriftliches Dokument aufliegen zu haben, aus dem klar hervorgeht, in welchen Speisen welche Allergene enthalten sind. Zudem muss ab genanntem Datum auch die erfolgte Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Allergene nachgewiesen werden.
HGV sorgt für leichte Umsetzung der schriftlichen Kennzeichnungspflicht
Um der neuen schriftlichen Kennzeichnungspflicht so einfach wie möglich nachzukommen, wurde eine eigene Allergen- Tabelle ausgearbeitet, die eine leichte und übersichtliche Angabe der Allergene in den einzelnen Speisen ermöglicht und gleichzeitig den Nachweis der Pflicht zur Mitarbeiterschulung in Form einer Unterschrift enthält. Es ist ausreichend, diese ausführliche Tabelle ein (1) Mal im Betrieb aufliegen zu haben, sie muss also nicht in jede Speisekarte eingelegt werden. Eine Vorlage finden Sie hier.