Diese fand in den letzten Tagen in Rom statt, an welcher auch der HGV in der Verhandlungsdelegation der Arbeitgebervertreter teilgenommen hat. Dadurch konnte der HGV auch auf wichtige Anliegen, wie größere Flexibilität, längere Probezeit bei befristeten Verträgen und Absicherung des Lehrlingswesens, Einfluss nehmen.
Der Nationale Kollektivvertrag ist am 18. Januar 2014 von den Gewerkschaften und dem Dachverband der Beherbergungsbetriebe (Federalberghi) unterzeichnet worden, jedoch nicht von den Vertretern der reinen Speise- und Schankbetriebe. Dies bedeutet, dass der unterzeichnete nationale Kollektivvertrag vorerst nur für die Beherbergungsbetriebe und die sog. Mischbetriebe gilt.
Für die reinen Speise- und Schankbetriebe gilt vorerst der aufgekündigte Kollektivvertrag. Wir erwarten jedoch, dass es in den nächsten Wochen gelingt, den definitiven nationalen Kollektivvertrag für die Speise- und Schankbetriebe auszuarbeiten und somit unterschiedliche Vertragsdetails (z.B. Probezeit) zwischen Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetrieben auf nationaler bzw. regionaler Ebene zu regeln.
Nachstehend die wichtigsten Neuerungen, welche ab 18. Januar 2014 (vorerst für den Sektor Beherbergung) in Kraft getreten sind:
Flexibilität und Lohnkosten
Für die Arbeitgeber war wichtig, dass die Flexibilität des Arbeitsmarktes als auch jene der Arbeitszeiten verbessert werden. Dies ist auch gelungen. So wird besonders Rechnung getragen, dass Zeitausgleiche in der Vor- und Nebensaison sehr flexibel vereinbart werden können, ohne dass dem Betrieb dadurch Mehrkosten entstehen. Gefordert wurde zudem, dass die Steuerlast im Tourismussektor reduziert wird.
Lehrlingswesen
Der nationale Kollektivvertrag bekräftigt die Wichtigkeit der Ausbildung von Lehrlingen. Entsprechende Weiterbildungen sollen diesbezüglich verstärkt werden. Südtirol hat mit den Berufsschulen ein bereits gut bewährtes Ausbildungssystem, welches als Vorbild für die Lehrlingsausbildung auf nationaler Ebene dienen kann.
Zeitverträge
Der nationale Kollektivvertrag, als auch das Landesabkommen vom 29. November 2012, sehen eine Reihe von verschiedenen Modellen vor, wo Zeitverträge abgeschlossen werden können.
Probezeit bei Saisonsverträgen und befristeten Verträgen
Mit dem neuen Kollektivvertrag beträgt die Probezeit bei Saisonsverträgen als auch bei befristeten Zeitverträgen ab sofort nicht mehr 10 Arbeitstage, sondern 14 Arbeitstage. Diese Neuregelung war vor allem für den HGV sehr wichtig, weil es in Südtirol sehr viele saisonal beschäftigte Mitarbeiter im Tourismus gibt.
Grundlohn
Der Grundlohn wird ab 1. Februar 2014 um 17,60 Euro brutto erhöht. Weitere Erhöhungen im selben Ausmaß sind ab Oktober 2014, April 2015, Oktober 2015 und April 2016 vorgesehen. Folglich beträgt die Erhöhung im Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis 31. August 2016 insgesamt 88 Euro brutto.
Unterkunft und Verpflegung
Ab 1. Februar 2014 sind folgende Abzüge für Unterkunft und Verpflegung vorgesehen:
0,90 Euro pro Mittag- bzw. Abendessen
0,16 Euro für Frühstück
1,00 Euro für Übernachtung
Die neuen Lohntabellen sind auf der HGV-Website unter Lohn/Personal - Lohntabellen bzw. hier abrufbar.