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HGV-Newsletter vom 23.11.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Vorsicht: Polizeibekannter Zechpreller immer noch in Südtirol unterwegs  
 
  Whistleblowing: Was müssen Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeitenden tun?  
 
  "Marketing Check-Up-Smart": ein neues Beratungsangebot des HGV  
 
  Neu im HGV-Förderportal: Aufruf IRISS 2023 zur Förderung von Innovationen  
 
  Förderaufruf zum Fondo Tematico Turismo im HGV-Förderportal verfügbar  
 
 
  Vorsicht: Polizeibekannter Zechpreller immer noch in Südtirol unterwegs  
 
 

Alfonso Fabrizio Russo, geboren am 20.10.1977 in Pompei, ist noch immer unterwegs. Er ist ca. 1,70 Meter groß und hat dunkelbraune, kurze Haare. Vor diesem Zechpreller wurde bereits mehrfach gewarnt.

 

Herr Russo checkt online unter falschem Namen ein , z. B. „Tusso“, „Cusso“, „Rosso“, usw. Er gibt sich als Einzelhändler oder Manager von Luxusmarken, u.a. Bulgari, Cartier, Amazon, Intimissimi, Richmond Italia s.p.a. oder als Parfümvertreter aus.

Sollte sich diese Person in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, ihm keine Unterkunft zu gewähren und sich mit den Carabinieri in Verbindung zu setzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 109 des TULPS die Vorlage eines gültigen Ausweises als Voraussetzung für die Beherbergung von Gästen in Beherbergungsbetrieben vorschreibt und die Verpflichtung vorsieht, die allgemeinen Daten der untergebrachten Personen an die Quästur zu übermitteln. Aus diesem Grund wird auf die Wichtigkeit der Überprüfung des Ausweisdokuments hingewiesen, auch wenn der Gast online eingecheckt hat.

 

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv

 
 
 
 
 
 
  Whistleblowing: Was müssen Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeitenden tun?  
 
 

Im März 2023 hat Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und nationale Bestimmungen melden, sog. Whistleblower, umgesetzt.

 

Durch die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie soll Personen (Whistleblower), die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten, oder die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen das EU-Recht oder gegen nationale Bestimmungen begangen werden, die Möglichkeit gegeben werden, diese Verstöße in einem geschützten Rahmen, den zuständigen Stellen zu melden. Die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie verpflichtet Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeitenden dazu, einen sog. internen Meldekanal einzurichten.

 

Die Maßnahmen im Detail

 

Alle Unternehmen des Privatsektors, die im Jahr 2022 durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeitende mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt haben, unabhängig davon, ob diese ein Organisationsmodell gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 eingeführt haben, müssen die Hinweisgeberrichtline im Unternehmen umsetzen und innerhalb 17. Dezember folgende Schritte einleiten:

 

  • Bestimmung einer betriebsinternen oder betriebsexternen Stelle, welche für den Erhalt und die Behandlung der Meldungen zuständig ist,
  • Erarbeitung eines Meldeverfahrens, das es den Hinweisgebern (Whistleblowern) ermöglicht, in einem geschützten Rahmen, die unter das „Whistleblowing“ fallenden Verstöße zu melden,
  • Einrichtung eines internen Meldekanals (interner Meldekanal oder Meldeplattform), über welchen die Meldung vorgenommen werden kann,
  • Information der Gewerkschaften über die Einrichtung des internen Meldekanals,
  • Information der Mitarbeitenden und der externen Personen in geeigneter Form über die Einrichtung des internen Meldekanals und des im Unternehmen vorgesehenen Meldeverfahrens, z.B. durch die Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens und (sofern vorhanden) im betriebsinternen Intranet.

 

Nach Feststellung, ob ihr Unternehmen im Sinne der Hinweisgeberrichtlinie im letzten Jahr durchschnittlich mehr als 50 Mitarbeitende mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt hat und somit die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals besteht, können Sie sich zur weiteren Beratung an die HGV-Rechtsabteilung unter der Tel. 0471 317 760 wenden, welche Sie gerne bei der Umsetzung unterstützt.

 
 
 
 
 
 
  "Marketing Check-Up-Smart": ein neues Beratungsangebot des HGV  
 
 

Die HGV-Unternehmensberatung bietet HGV-Mitgliedern eine neue Leistung: den „Marketing Check-Up-Smart“. Untersucht wird dabei die Qualität des Angebotes – und zwar aus dem Blickwinkel des Gastes. Damit lassen sich objektiv die Stärken und Schwächen, aber vor allem die Potenziale im Betrieb erkennen und wichtige Optimierungsmöglichkeiten des Leistungsportfolios und der Kommunikation aufzeigen. Ziel ist eine betriebliche Weiterentwicklung und Steigerung des betrieblichen Verkaufserfolges.

 

Interessierte HGV-Mitglieder können sich bei der HGV-Unternehmensberatung, Bereich Konzept & Marketing, per E-Mail an marketing@hgv oder Tel. 0471 317 780, melden.

HGV-Mitglieder erhalten -20 Prozent auf den Leistungspreis.

 

Weitere Infos zum Check-Up-Smart finden Sie HIER.

 
 
 
 
 
 
  Neu im HGV-Förderportal: Aufruf IRISS 2023 zur Förderung von Innovationen  
 
 

Der Förderaufruf IRISS 2023 des Kompetenzzentrums für Industrie 4.0 SMACT sieht einen Fördertopf von fünf Millionen Euro für die Finanzierung von Projekten der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung von Unternehmen jeder Größenordnung vor.

 

Mit den PNRR-Fördergeldern sollen innovative Produkte und Dienstleistungen, automatisierte und digitale Prozesse und der Einsatz von neuester Technologie in Unternehmen unterstützt werden.

 

Alle Informationen und die vollständige Videoreihe finden Sie im HGV-Förderportal unter dem Menüpunkt „Offene Förderaufrufe“.

 

Sie haben sich noch nicht im HGV-Förderportal registriert? Für Fragen zum Erstellen des Log-ins oder allgemeine Auskünfte über das HGV-Förderportal wenden Sie sich bitte an foerderportal@hgv.

 

 
 
 
 
 
 
  Förderaufruf zum Fondo Tematico Turismo im HGV-Förderportal verfügbar  
 
 

Mit dem Fondo Tematico Turismo soll die Entwicklung von Infrastrukturen und Dienstleistungen für einen nachhaltigen Tourismus gefördert werden. Die dafür vorgesehenen 500 Mio. Euro werden von drei Finanzdienstleistern verwaltet, bei denen eine zinsgünstige Finanzierung für ein Tourismusprojekt beantragt werden kann.

 

Alle Informationen und die vollständige Videoreihe finden Sie im HGV-Förderportal unter dem Menüpunkt „Offene Förderaufrufe“.

 

Passend dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Webinare zu Förderthemen“ ein Bonusvideo mit den Expertinnen von Förderfactory und dem Leiter der HGV-Unternehmensberatung, Klaus Schmidt, zu staatlichen Fördermöglichkeiten im Tourismus.

 

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