16. Dezember
Staatslizenz UTF: Stromaggregate für Eigengebrauch
• Bezahlung der Lizenzgebühr von 23,24 Euro für das Jahr 2014 mit Posterlagschein,
K/K Nr. 218396, lautend auf den Staatsschatzdienst Bozen. Dabei muss die Nummer der
Aggregat-Lizenz (BZE+Nummer) angegeben werden.
Achtung: Keiner Melde-, Gebühren- und Erneuerungspflicht unterliegen hingegen die Not-Stromaggregate bis 200 KW und die kleinen Stromaggregate bis 1 KW in Berggebieten, die nur bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung eingeschaltet werden.
F24 – Einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge
• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – November 2013.
• Lohnsteuer – November 2013.
• Steuereinbehalt auf Provisionen, auf Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – November 2013.
• NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – November 2013.
• NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – November 2013.
Elektronische Überweisung
F24 – Gemeindesteuer „IMU“
• Bezahlung des Restbetrages für das Jahr 2013: da für bestimmte Kategorien abgeschafft, bitte den Steuerberater konsultieren!
27. Dezember
Intrastat-Meldung
• Bei monatlicher Abgabepflicht: Meldung der Ein- und Verkäufe des Monats November 2013 von bzw. in EU-Länder sowie der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen.
Telematisch an das zuständige Zollamt
F24 – Einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge
• Bezahlung des MwSt.-Akontos für den Monat Dezember 2013/bei monatlicher Abrechnung bzw. für das 4. Trimester 2013/bei Trimestralabrechnung.
Elektronische Überweisung
31. Dezember 2013
Black List – Geschäftsvorfälle mit Ländern aus Steuerparadiesen
• Bei monatlicher Abgabepflicht: Meldung der Ein- und Verkäufe des Monats November 2013 von bzw. in Steuerparadiese.
Telematisch an die Agentur der Einnahmen
RAI und SIAE
• Abmeldung der nicht mehr im Betrieb benützten Radios, TV, Tonband, CD, usw. bei der Abonnentenabteilung der RAI, Duca-d’Aosta-Str. 61 bzw. bei der jeweils zuständigen Zweigstelle der SIAE mittels Einschreibebrief mit Rückantwort; der RAI muss zusätzlich die neue Zweckbestimmung des Geräts/der Geräte mitgeteilt werden.