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HGV-Newsletter vom 11.9.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  HGV-Büros am Freitag, 15. September 2023, wegen interner Weiterbildung ganztägig geschlossen  
 
  Ersatzsteuer von 5 Prozent bei Auszahlung des Trinkgeldes – klärendes Rundschreiben veröffentlicht  
 
  Die September-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da!  
 
  „Lotteria istantanea“ – Anpassung der Kassensysteme erforderlich  
 
  Veranstaltungsreihe „Zu Gast bei Pionieren“ startet am 5. Oktober 2023  
 
 
  HGV-Büros am Freitag, 15. September 2023, wegen interner Weiterbildung ganztägig geschlossen  
 
 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Freitag, 15. September 2023, die HGV-Büros in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck aufgrund einer internen Weiterbildung der HGV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ganztägig geschlossen sind.

Ab Montag, 18. September 2023, sind wir wieder wie gewohnt von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr für Sie da und telefonisch sowie per E-Mail erreichbar! 

Wir danken für Ihr Verständnis!  

 
 
 
 
 
 
  Ersatzsteuer von 5 Prozent bei Auszahlung des Trinkgeldes – klärendes Rundschreiben veröffentlicht  
 
 

Kürzlich wurde von der Agentur der Einnahmen das Rundschreiben mit den interpretativen Klarstellungen zur Anwendung der Ersatzsteuer bei Auszahlung der Trinkgelder veröffentlicht.

 

Hartnäckig und mit großem Nachdruck ist es dem HGV gelungen, die ausschlaggebenden Parameter für die effektive Anwendung vonseiten der Agentur der Einnahmen einzufordern. Demnach wurde nun festgelegt, dass die Ersatzsteuer auf das Trinkgeld nur für im Privatsektor beschäftigte Mitarbeitende, welche in Beherbergungs- oder Gastbetrieben tätig sind und nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, Anwendung findet:

 

  • Im Jahr vor Beanspruchung der Ersatzsteuer auf das Trinkgeld darf das Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit 50.000 Euro nicht überschreiten (d. h. bei Auszahlung der Trinkgelder im Jahr 2023 wird das Einkommen von 2022 geprüft).
  • Für die Berechnung dieser Höchstgrenze werden die Einkünfte aus allen Sektoren (also nicht nur dem Sektor Tourismus – Beherbergung – Gastgewerbe) berücksichtigt. Überprüft werden kann das Einkommen aus dem Vorjahr im Feld Steuergrundlage der Steuererklärung – Mod. 730.
  • Die Ersatzsteuer findet automatisch auf alle Mitarbeitenden, die diese Voraussetzung erfüllen, Anwendung, vorausgesetzt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin verzichtet nicht schriftlich darauf.

 

Die Agentur der Einnahmen hat ebenso Klarstellungen über das Höchstmaß für die Anwendung der Ersatzsteuer auf die Trinkgelder bekanntgegeben. Folglich dürfen 25 Prozent des diesjährigen Einkommens aus Arbeitstätigkeiten im Sektor Beherbergung und Gastgewerbe der Ersatzsteuer für Trinkgelder unterworfen werden. Wird dieses Höchstmaß überschritten, so unterliegt nicht der gesamte Trinkgeldbetrag den ordentlichen Steuern und Sozialbeiträgen, sondern nur der Anteil der Überschreitung.

 

HIER finden Sie ein Rechenbeispiel!

 

Festgelegt wurde außerdem noch, dass das im Laufe eines Jahres eingenommene Trinkgeld jedenfalls im selben Jahr an die Mitarbeitenden weitergegeben werden muss, um den Anspruch auf die Ersatzsteuer nicht zu verlieren.

Ebenso ist vom Arbeitgeber auf dem Kassenbeleg bzw. der Rechnung neben der gastgewerblichen Leistung das gewährte Trinkgeld anzugeben, sodass der Endbetrag des Belegs mit dem vom Kunden bezahlten Gesamtbetrag übereinstimmt. 

Das Trinkgeld unterliegt dabei nicht der Mehrwertsteuer, sondern ist als eine Position außerhalb des Anwendungsbereiches der Mehrwertsteuer („fuori campo iva“) anzusehen.

 

Hinweis: Der Aufteilungsschlüssel für die Auszahlung der Trinkgelder an die Mitarbeitenden muss vom Arbeitgeber selbst definiert werden. Für die konkrete Handhabung der Auszahlung oder eventuelle Fragen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Lohnbüro bzw. Ihren Arbeitsrechtsberater.

 
 
 
 
 
 
  Die September-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da!  
 
 

Die September-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da. Bleiben Sie topinformiert und blättern Sie bereits jetzt die aktuelle HGV-Zeitung durch!

 

In dieser Ausgabe wird der neue CO2-Rechner von HGV und Terra Institute vorgestellt und auf die neuen Förderaufrufe im HGV-Förderportal eingegangen. Außerdem sind spannende Fachartikel der HGV-Dienstleistungsabteilungen veröffentlicht. So wird unter anderem aufgezeigt, wie aus Wärme Eis erzeugt werden kann, es werden Tipps zur Steigerung des Direktvertriebs in der Hotellerie gegeben und über eine neue Funktion auf Instagram informiert. Schließlich werden die Lammwochen vom Villnösser Brillenschaf und die Eisacktaler Kastanienwochen vorgestellt.

 

So funktioniert’s!

Klicken Sie auf den Menüpunkt „Medienarbeit“ in der Rubrik „HGV“ und blättern Sie jetzt schon die September-Ausgabe der „HGV-Zeitung“ durch! 

 

Kleinanzeiger

Auch der neue Kleinanzeiger ist bereits online. In den Rubriken Pacht/Verkauf, Einrichtung und Geräte werden verschiedene Objekte aus dem Hotel- und Gastgewerbe feilgeboten. Alle HGV-Mitglieder können kostenlos online Kleinanzeigen aufgeben. Die Anzeige wird jeweils Anfang des nächsten Monats, also kurz vor dem Erscheinen der „HGV-Zeitung“, und in dieser selbst veröffentlicht.
Achtung: Anzeigen zur Mitarbeitersuche (Stellenmarkt) werden nicht publiziert!

 
 
 
 
 
 
  „Lotteria istantanea“ – Anpassung der Kassensysteme erforderlich  
 
 

Die neue Lotterie „lotteria istantanea“ startet am Montag, 2. Oktober 2023. Damit auf dem Kassenbeleg der hierfür vorgesehene QR-Kodex angeführt werden kann, sind die Kassensysteme größtenteils upzudaten. Der auf den Beleg angeführte QR-Kodex gibt dem Kunden dann unmittelbar Aufschluss über einen möglichen Lottogewinn.

 

Mit der technischen Anpassung des Kassensystems müsste dann gleichzeitig auch die Möglichkeit einer direkten Deaktivierung des Systems möglich sein. Laut Gesetzgeber muss bei einer Schließung des Betriebes von mehr als 12 Tagen der Status der Fiskalkasse auf „Inaktiv“ umgestellt werden. Bei einer voraussichtlichen Inaktivität von weniger als 12 Tagen muss keine Statusänderung erfolgen.

 

Erst vor Kurzem erworbene Kassensysteme dürften diese neuen Anforderungen bereits erfüllen.

 

Weitere Informationen erteilt der zuständige Steuerberater. 

 
 
 
 
 
 
  Veranstaltungsreihe „Zu Gast bei Pionieren“ startet am 5. Oktober 2023  
 
 

IDM Südtirol lanciert im Herbst in Zusammenarbeit mit dem HGV und dem SBB eine neue Veranstaltungsreihe namens „Zu Gast bei Pionieren“. Gastgebende sind bei der Auftaktveranstaltung Landwirte und Gastronomen im Eggental.

 

Ziel dieser und weiterer Formate wird es sein, dass sich die Gastronomen, Chefköchinnen und Chefköche sowie Landwirtinnen und Landwirte vernetzen und die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen besser verstehen lernen. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, innovative Betriebe vor Ort kennenzulernen und mit den Inhabern und Fachleuten in Kontakt zu treten. Die Teilnehmenden erfahren aus erster Hand, wie Vordenker Herausforderungen angehen, in ihren Betrieben Trends setzen und neue Wege beschreiten.

 

Programm Studienfahrt #1 am Donnerstag, 5. Oktober 2023, im Eggental

 

Ab 10 Uhr: Geführte Touren Landwirtschaft

  • Führung am Eisathhof und Impulsgespräch mit Michael Pfeifer, Bio-Vielfaltsbauer, Farmfluencer, Koch
  • Führung am Kronlechnerhof mit Anna Maria Gall (Gemüseanbau, Kräuteranbau, Hofladen, Ochsenzucht mit Direktvermarktung)

 

Anschließend Flying Buffet in der Franzin Alm mit lokalen Produkten

  • Vorstellung des Konzeptes „Moderne Berghütte mit frischer innovativer Küche“ durch Thobias Pardeller in Form einer offenen Diskussions- und Fragerunde mit den Akteuren aus dem Eggental und allen anderen Teilnehmern.

 

Ende der Veranstaltung ca. 15 Uhr.

 

Die Registrierungen für die Veranstaltung sind unter TourisMUT.com unter Events bereits offen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt und ist auf eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschränkt. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 28. September 2023.

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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