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HGV-Newsletter vom 4.10.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Vorsicht: Zechpreller unterwegs  
 
  Keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln  
 
  Einseitige Vertragsänderungen im Energiebereich unwirksam  
 
  Beste Vernatsch-Weinkarte gesucht – Bewerbung bis 10. November 2022 möglich  
 
  Re-Think: Chemiefrei Reinigen mit Mikrodampfgerät – Vorteil für HGV-Mitglieder  
 
  Save the date: HGV-Bezirksversammlung Bozen und Umgebung am 3. November 2022  
 
 
  Vorsicht: Zechpreller unterwegs  
 
 

Derzeit ist in Südtirol eine amerikanische Familie als Zechpreller unterwegs.

Es handelt sich dabei um die Frau A. A., geboren am 12.6.1956 in Israel, und ihren Sohn D. A., geboren am 15.3.1983 in Kalifornien. Beide sind in den USA wohnhaft. 
Die Frau ist ca. 1,65 Meter groß und trägt dunkle, glatte schulterlange Haare. Der Sohn ist ca. 1,90 Meter groß und von kräftiger Statur.

Die beiden haben kürzlich eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb im Grödnertal verbracht, ohne vorherige Buchung, und sind am darauffolgenden Tag ohne zu bezahlen abgereist.

Wichtiger Hinweis: Sollten sich diese Personen in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen. 
Grundsätzlich wird bei Gästen, die im Betrieb ohne Reservierung erscheinen bzw. nur kurz davor telefonisch reservieren (sogenannter Walk-in), empfohlen, den Gesamtbetrag bereits beim Check-in zu verlangen bzw. zumindest einen Teilbetrag.

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
  Keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln  
 
 

Mit der Verordnung Nr. 20/2022 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die staatlichen Regeln betreffend der Maskenpflicht übernommen. Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln wurde nicht mehr verlängert und somit benötigt man für deren Nutzung seit dem 1. Oktober 2022 keine Maske mehr.

 

Die Maske am Arbeitsplatz wird weiterhin empfohlen. Die Verwendung von FFP2-Masken ist grundsätzlich eine wichtige Schutzmaßnahme für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um eine Ansteckung bei Arbeiten in geschlossenen Umgebungen zu verhindern. Insbesondere dann, wenn die Arbeitsplätze von mehreren Arbeitnehmenden gemeinsam genutzt werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich sind oder bei denen aufgrund der besonderen Art der Arbeitstätigkeiten ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann, ist die Verwendung der Maske weiterhin empfohlen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber FFP2-Masken zur Verfügung stellen, damit diese von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden können.

 

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden, welche an oben genannten Arbeitsplätzen tätig sind, und insbesondere für jene, welche als gefährdet gelten, kann der Arbeitgeber auf Anweisung des Betriebsarztes die Verwendung von FFP2-Masken vorschreiben.     

 
 
 
 
 
 
  Einseitige Vertragsänderungen im Energiebereich unwirksam  
 
 

Bis zum 30. April 2023 dürfen die Vertragsbedingungen hinsichtlich des Preises bei Bezugsverträgen von Strom und Gas durch die Energielieferanten nicht einseitig abgeändert werden. Diese Bestimmung, welche im sogenannten Gesetzesdekret „Aiuti bis“ beinhaltet ist, wurde nun kürzlich in ein Gesetz umgewandelt. 

 

Solche einseitigen Vertragsabänderungen, welche Preiserhöhungen bei Strom und Gas vorsehen, sind auch dann unwirksam, wenn dem Kunden ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Mitteilungen betreffend Preiserhöhung vonseiten der Energielieferanten dürfen somit bis zum 30. April 2023 nicht mehr angewendet werden, sofern sie nicht schon vor dem 10. August 2022 umgesetzt wurden. Viele Energiekunden haben in den vergangenen Monaten entsprechende Benachrichtigungen über geplante Änderungen ab Spätherbst erhalten, welche nun vorerst bis Frühjahr 2023 nicht umgesetzt werden dürfen. 

 

Der Vollständigkeit halber muss aber erwähnt werden, dass der Energielieferant den Vertrag ganz aufkündigen könnte. Sollten Südtiroler Energielieferanten dies tun, wäre das rechtlich zwar in Ordnung, gegenüber den vielen Südtiroler Familienbetrieben, die sich bewusst entschieden haben, die Wertschöpfung im Land zu belassen und sich auch deshalb in der Vergangenheit für einen Südtiroler Energielieferant entschieden haben, aber zumindest moralisch fragwürdig.

 
 
 
 
 
 
  Beste Vernatsch-Weinkarte gesucht – Bewerbung bis 10. November 2022 möglich  
 
 

Zum vierten Mal vergeben der HGV und das Tagblatt Dolomiten die beste und ansprechendste Vernatsch-Weinkarte in Südtirols Gasthäusern, Restaurants und Hotels.

Ziel der Aktion ist es, den Vernatsch in all seinen Spielarten – als Kalterersee, St. Magdalener, Südtiroler Vernatsch, Grauvernatsch oder Meraner – gebührend zu fördern und ihn als vielseitigen, einzigartigen, charaktervollen und typischen Südtiroler Wein aufzuwerten.

Alle Südtiroler Restaurationsbetriebe und Beherbergungsbetriebe sind eingeladen, mit ihrer Weinkarte an der Aktion teilzunehmen. Die beste Südtiroler Vernatsch-Weinkarte wird von einer Fachjury unter den eingesandten Weinkarten ausgewählt und gemeinsam mit den besten Vernatsch-Weinen prämiert.

Bewerbungsmodalitäten
Alle Interessierten können den Ausschnitt ihrer Weinkarte mit den angebotenen Vernatsch-Weinen sowie jenen mit den glasweise angebotenen Vernatsch-Weinen (inklusive Angabe der Preise) per Post an den HGV, Abteilung Kommunikation & Events, Schlachthofstraße 59, 39100 Bozen, oder per E-Mail an events@hgv.it schicken.
Bei Einsendungen per Post gilt nicht der Poststempel, sondern der effektive Eingang.

Einsendeschluss ist Donnerstag, 10. November 2022.

 
 
 
 
 
 
  Re-Think: Chemiefrei Reinigen mit Mikrodampfgerät – Vorteil für HGV-Mitglieder  
 
 

Das Mikrodampfgerät Medicleantec Micro-Cleaner der Firma Re-Think in Latsch reinigt nur mit Wasser und ganz ohne Reinigungsmittel. Mit gesättigtem Mikrotrockendampf arbeiten die Geräte effizienter als herkömmliche Verfahren, und zwar zu 100 Prozent rückstandsfrei und hygienisch. So wird bei den Reinigungsvorgängen die Umwelt geschont, die Hygienestandards werden gehoben und auch noch Geld gespart.

HGV-Mitglieder können die Produkte der Firma Re-Think zu einem Spezialpreis beziehen. Zur Auswahl stehen das Standard-Paket sowie das Superior-Paket. Weitere Infos zu den Produkten und Preisen finden sich auf der HGV-Website www.hgv.it oder der Firmen-Website www.rethink.bz.it/der-microcleaner.

Gerne können HGV-Mitglieder auch direkt die Firma Re-Think kontaktieren. Ansprechpartner ist Christian Pinggera, Mobil 347 21 12 927, info@rethink.bz.it.  

 
 
 
 
 
 
  Save the date: HGV-Bezirksversammlung Bozen und Umgebung am 3. November 2022  
 
 

Am Donnerstag, 3. November 2022, findet um 15 Uhr die Bezirksversammlung Bozen und Umgebung im neuen Gatschhof in Völs statt. HGV-Mitglieder des Bezirks werden ersucht, sich den Termin bereits einzutragen. Die Einladung mit den Details folgt in Kürze!

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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