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HGV-Newsletter vom 31.05.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Ab 1. Juni 2022 keine Green-Pass-Pflicht für die Einreise nach Italien  
 
  Polizeibekannter Zechpreller im Burggrafenamt unterwegs  
 
  Spielgeräte ohne Geldgewinn: Zeitfenster für Ansuchen von Nulla Osta vom 1. bis 15. Juni 2022 wieder offen  
 
  Antrag für „alten“ Hotel-Bonus ist von 9. bis 13. Juni 2022 einzureichen  
 
  HGJ hat Praktikumsleitfaden für Arbeitgeber:innen erstellt  
 
  Gastlichkeit in Südtirol organisiert Weinseminar „Erlebnis Wein II“ am 13. Juni 2022  
 
 
  Ab 1. Juni 2022 keine Green-Pass-Pflicht für die Einreise nach Italien  
 
 

Gesundheitsminister Roberto Speranza teilt in einer Aussendung mit, dass die Verordnung, mit welcher die Einreisebestimmungen nach Italien aufgrund der Corona-Pandemie geregelt werden und welche mit heute, Dienstag, 31. Mai 2022, ausläuft, nicht verlängert wird.

 

Das bedeutet, dass Personen, die ab Mittwoch, 1. Juni 2022, nach Italien einreisen, keinen 3G-Nachweis in Form des digitalen Covid-Zertifikats (sog. Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mit sich führen müssen.

 
 
 
 
 
 
  Polizeibekannter Zechpreller im Burggrafenamt unterwegs  
 
 

Im Burggrafenamt treibt wieder ein Zechpreller sein Unwesen. Der Italiener Francesco B., geboren 1951 in Padua, ist auch für die Polizei kein Unbekannter. Der Herr steigt in Hotels ab, ohne die Rechnung zahlen zu können. Francesco B. ist relativ klein und hat wenig Haare, die grau sind, bzw. fast eine Glatze.

 

Laut Polizeiangaben steht Herr B. auch in Verdacht, Diebstähle zu verüben. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, diesen Herrn zu beherbergen.

 

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsberatung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it. 

 
 
 
 
 
 
  Spielgeräte ohne Geldgewinn: Zeitfenster für Ansuchen von Nulla Osta vom 1. bis 15. Juni 2022 wieder offen  
 
 

Wie in der April-Ausgabe der HGV-Zeitung informiert, waren die Betreiber von Spielgeräten ohne Geldgewinn, wie Darts, Tischfußball oder Billiard, verpflichtet, innerhalb 30. April 2022 die Ausstellung eines Nulla Osta (Betriebserlaubnis) sowie eine Vorrichtung zur elektronischen Identifizierung des Spielgerätes ohne Geldgewinn beim Monopolamt zu beantragen.

 

Nun wurde das Zeitfenster für dieses Ansuchen wieder geöffnet: Von Mittwoch, 1. Juni 2022, bis Mittwoch, 15. Juni 2022, haben die Betriebe mit Spielgeräten ohne Geldgewinn, welche es bisher verabsäumt haben, das Ansuchen zu stellen, die Möglichkeit, das nötige Nulla Osta zu beantragen.

 

Die Beantragung erfolgt auf telematischem Weg mittels CNS/SPID/CIE und digitaler Unterschrift über die Website des Monopolamtes (siehe HIER), nach dem Log-in unter „Area riservata“.

Die Eintragung ist notwendig, um diese Spielgeräte weiterhin in Betrieb halten zu dürfen.

Das fehlende Nulla Osta hat empfindliche Geldstrafen zur Folge.

 

Bei Fragen steht Ihnen die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it zur Verfügung.

 
 
 
 
 
 
  Antrag für „alten“ Hotel-Bonus ist von 9. bis 13. Juni 2022 einzureichen  
 
 

Von Donnerstag, 9. Juni 2022, 12 Uhr, bis Montag, 13. Juni 2022, 17 Uhr, können Beherbergungsbetriebe, Thermal- und Campingeinrichtungen einen Antrag für den sogenannten „alten“ Hotel-Bonus mittels SPID über die vom Ministerium eingerichtete Plattform einreichen. Innerhalb von 60 Tagen wird das Ministerium dann die Liste der Begünstigten aufgrund der Reihenfolge der Antragseingänge ermitteln.

 

Der Bonus in Höhe von 65 Prozent der Ausgaben kann maximal 200.000 Euro betragen. Der Gesetzgeber hat begrenzte Geldmittel vorgesehen.

 

Gefördert werden außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Maßnahmen zur Eliminierung von architektonischen Barrieren, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Erdbebensicherungsmaßnahmen im Zeitraum von 1. Januar 2020 bis 6. November 2021. Auch berücksichtigt werden kann in diesem Zeitraum der Ankauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie der Ankauf von spezifischen Anlagen für Thermaleinrichtungen. Es gilt das Kompetenzprinzip.
 

Die Fördermaßnahme ist nicht mit anderen Förderungen für dieselben Ausgaben kumulierbar und unterliegt den befristeten Rahmen für Beihilfen („De-minimis“ und „temporary framework“).

 
 
 
 
 
 
  HGJ hat Praktikumsleitfaden für Arbeitgeber:innen erstellt  
 
 

Praktika bereiten Jugendliche auf ihr späteres Arbeitsleben vor, wobei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wesentlich dazu beitragen, die Jugendlichen auf den Arbeitsalltag vorzubereiten und sie für den Beruf zu motivieren.

 

Hat sich eine Praktikantin oder ein Praktikant in Ihrem Betrieb während des Praktikums wohlgefühlt, so kann sie oder er nach der abgeschlossenen Ausbildung für eine offene Stelle in Frage kommen.

 

Die HGJ hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und einen kurzen Praktikumsleitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erstellt.

 

HIER finden Sie den Praktikumsleitfaden!
 

Weitere Informationen gibt es bei der HGJ unter Tel.  0471 317 999 oder info@hgj.it 

 

Die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen hat auch ein Infoblatt zum Sommerpraktikum (siehe HIER) mit vielen hilfreichen Informationen rund um die Beschäftigung der Praktikantinnen und Praktikanten erstellt.

Weitere Informationen zu den Anstellungsmöglichkeiten finden sich auf der HGV-Website unter der Rubrik Dienstleistungen/Personalberatung (siehe HIER). 

 
 
 
 
 
 
  Gastlichkeit in Südtirol organisiert Weinseminar „Erlebnis Wein II“ am 13. Juni 2022  
 
 

Speisen und Wein in Harmonie bringen – Ihre Gäste werden von Ihrer Empfehlung begeistert sein.

Lernen Sie im Seminar „Erlebnis Wein II“ am Montag, 13. Juni 2022, von 14 Uhr bis 18 Uhr im Weingut Alois Lageder in Margreid, wie man durch die perfekte Speisen-Wein-Anpassung den Gerichten das gewisse Etwas verleihen kann. Abgerundet wird das Seminar von einer Weinbergbegehung.

 

Weitere Informationen und Anmeldung HIER!

 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
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