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HGV-Newsletter vom 23.03.2022
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Beitragsreduzierung bei befristeter/saisonaler Einstellung innerhalb 31. März 2022  
 
  Staatliche Förderung von Investitionen von neuen Gesellschaften aus Jungunternehmern und Frauen – Ansuchen wieder möglich  
 
  Sommerpraktikum 2022 – Taschengeldempfehlungen des HGV  
 
  200 Euro extra für steuerfreie Tankgutscheine an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Beitragsreduzierung bei befristeter/saisonaler Einstellung innerhalb 31. März 2022  
 
 

Für saisonale und befristete Arbeitsverträge, welche zwischen 1. Januar 2022 und 31. März 2022 im Tourismussektor und in Thermaleinrichtungen abgeschlossen wurden bzw. werden, kann eine Beitragsreduzierung im Ausmaß von 100 Prozent der Sozialabgaben zulasten der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und maximal für drei Monate ab dem Einstellungsdatum in Anspruch genommen werden. Im Falle von Vertragsumwandlungen in unbefristete Arbeitsverträge gilt die Begünstigung sogar für maximal sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Umwandlung.

 

Das entsprechende Gesetzesdekret soll in dieser Form innerhalb Montag, 28. März 2022, in ein Gesetz umgewandelt werden.

 

Für die effektive Inanspruchnahme der Begünstigung sind noch die Genehmigung vonseiten der EU-Kommission und die entsprechenden Anleitungen des NISF/INPS ausständig. Der HGV hält Sie am Laufenden.

 
 
 
 
 
 
  Staatliche Förderung von Investitionen von neuen Gesellschaften aus Jungunternehmern und Frauen – Ansuchen wieder möglich  
 
 

Für die Förderung „ON – Oltre Nuove imprese a tasso zero“ wurden wieder Geldmittel zur Verfügung gestellt. Ab Donnerstag, 24. März 2022, können neue Kleinst- und Kleinunternehmen, die ausschließlich oder vorwiegend aus jungen Gesellschaftern zwischen 18 und 35 Jahren oder aus Frauen bestehen, die Förderung beantragen.

 

Die Fördermaßnahme besteht zum Teil aus einer zinslosen Finanzierung und zum Teil aus einem Verlustbeitrag.

 

Die Zugangsvoraussetzungen haben sich nicht geändert und die Antragstellung muss weiterhin online über die Invitalia-Plattform erfolgen.

 

Informationen zu den geförderten Investitionen und den detaillierten Zugangsvoraussetzungen finden Sie HIER.

 

Nähere Informationen zur Förderung erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.

 
 
 
 
 
 
  Sommerpraktikum 2022 – Taschengeldempfehlungen des HGV  
 
 

Die Sommermonate rücken immer näher und damit auch der Beschäftigungszeitraum für viele junge Sommerpraktikantinnen und -praktikanten.

Die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen hat diesbezüglich das aktuelle Infoblatt Sommerpraktikum (siehe HIER) mit vielen hilfreichen Informationen rund um die Beschäftigung der Praktikantinnen und Praktikanten veröffentlicht.

 

Taschengeldempfehlungen des HGV

Für das freiwillige Praktikum wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 600 Euro bis maximal 800 Euro empfohlen (der monatliche Mindestbetrag beläuft sich auf 300 Euro brutto). Auf diesen Betrag sind keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer fällig. Der Betrag für die Unfallversicherung INAIL zulasten des Arbeitgebers beträgt ca. 15 Euro im Monat.

 

Auch für die Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten der Hotelfachschulen, welche über die Sommermonate das achtwöchige Pflichtpraktikum absolvieren, empfiehlt der HGV ein Taschengeld bis maximal 800 Euro pro Monat. Zusätzlich zu den Sozialabgaben und der Lohnsteuer entfällt bei den Pflichtpraktika ebenso der Betrag an das INAIL, da Pflichtpraktikanten bereits über die Schule gegen Arbeitsunfälle versichert sind.

 

Für das Jahr 2022 sind die Praktika-Abkommen, wie bereits im Jahr 2021, von der Stempelsteuer im Ausmaß von 16 Euro befreit.

 

Sie finden diese Infos auch auf der HGV-Website!

 
 
 
 
 
 
  200 Euro extra für steuerfreie Tankgutscheine an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
 
 

Mit einem neuen Dekret der italienischen Regierung wurde die Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jahr 2022 Tankgutscheine in Höhe bis zu 200 Euro zu gewähren, für die weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die Gutscheine entweder an alle Mitarbeitenden oder an bestimmte homogene Gruppen (z. B. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Anfahrtsweg von mindestens 20 Kilometern haben) ausgegeben werden.

 

Die genauen Details für die Handhabung dieser Tankgutscheine müssen erst noch veröffentlicht werden. Hier gilt es, auf die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu warten.

 
 
 
 
 
 
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