Der italienische Gesundheitsminister hat mit der Verordnung von Freitag, 22. Oktober 2021, die bisher geltenden Einreisebestimmungen zum größten Teil bis Mittwoch, 15. Dezember 2021, verlängert. Im Folgenden eine Übersicht.
Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten
Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) hat sich nichts geändert, d. h. die Einreise ist weiterhin mit dem Green Pass oder einer gleichwertigen Bescheinigung und der Online-Registrierung (EU dPLF) vor der Einreise möglich. Der Nachweis über die Online-Registrierung muss digital oder in Papierform mitgeführt werden. Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.
Einreise aus Nicht EU-Ländern
Personen, welche aus den sogenannten D-Ländern einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, müssen bei der Einreise den Green Pass oder eine von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellte gleichwertige Bescheinigung mitführen, aus der hervorgeht, dass sie mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff vollständig geimpft sind, um eine Quarantäne in Italien zu vermeiden.
Bei der Einreise aus Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika kann auch der Green Pass oder eine von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellte gleichwertige Bescheinigung vorgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass sie in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19 Infektion genesen sind.
Zusätzlich zum Impf- bzw. Genesungsnachweis müssen die einreisenden Personen eine Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) mitführen, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, um in Italien nicht in Quarantäne gehen zu müssen.
Nicht geimpfte bzw. nicht genesene Personen müssen weiterhin im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sein, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, sich einer fünftägigen Quarantäne unterziehen und nach Ablauf der Quarantäne einen weiteren Covid-19-Test durchführen.
Auch weiterhin müssen vor der Einreise aus diesen Staaten nach Italien die Online-Registrierung (EU dPLF) und die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden.
Die Einreise aus den sogenannten E-Ländern, also sprich allen restlichen Ländern, die nicht in den Listen A, B, C oder D angeführt werden, ist weiterhin generell verboten, außer in spezifischen Ausnahmefällen, wie z. B. die Einreise aus Arbeitsgründen. Die Einreise nach Italien zu touristischen Zwecken ist weiterhin nicht erlaubt.
HIER finden Sie eine aktuelle Übersicht der Bestimmungen für die Einreise nach Italien aus den verschiedenen Staaten.
Einreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
HIER finden Sie eine aktuelle Übersicht der Einreisebestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Italien und dem Ausland aus Arbeitsgründen. |