Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden,
dann klicken Sie bitte hier.
 
HGV-Newsletter vom 06.10.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Vorsicht: Familie als Zechpreller unterwegs  
 
  Vorschusszahlung und monatliche Auszahlung der Abfertigung – Sozialbeiträge sind geschuldet  
 
  Umstellung der TV-Geräte auf HD ab Mitte Oktober  
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Vorsicht: Familie als Zechpreller unterwegs  
 
 

Erneut wurden dem HGV Zechpreller gemeldet. Es handelt sich um eine Familie: den Mann A. P., geboren am 28.5.1993 in Gavardo und wohnhaft in Desenzano del Garda, die Frau F. B., geboren am 5.9.1993 in Desenzano del Garda, die Tochter S. P., geboren am 28.12.2015 in Desenzano del Garda, und den Sohn N. P., geboren am 17.9.2021 in Desenzano del Garda.
 

Die Familie fährt einen Porsche mit deutschem Kennzeichen. Sie hat kürzlich eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb in Antholz verbracht und ist dort ohne zu bezahlen abgereist.
 

Sollte sich diese Familie in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it. 

 
 
 
 
 
 
  Vorschusszahlung und monatliche Auszahlung der Abfertigung – Sozialbeiträge sind geschuldet  
 
 

Bei den individuellen Lohnvereinbarungen taucht öfters der Wunsch auf, dass nicht nur der 13. und 14. Monatslohn, sondern auch die Abfertigung anteilsmäßig, sprich monatlich, ausbezahlt werden soll. Die HGV-Personalberatung erläutert die Sachlage im Detail.

 

Im Februar 2021 hat ein Urteil des Kassationsgerichtshofes (Nr. 4670 vom 22. Februar 2021) zur Vorschusszahlung und monatlichen Auszahlung der Abfertigung eine entsprechende Klarstellung geliefert: Sofern nicht die gesetzlichen (oder falls vorgesehen die kollektivvertraglichen) Voraussetzungen zur Vorschusszahlung der Abfertigung gegeben sind, sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialbeiträge auf den ausbezahlten Betrag/Abfertigung zu leisten.

 

Grundsätzlich kann ein Vorschuss der Abfertigung laut Gesetz nur unter folgenden Bedingungen bezahlt werden (Art. 2120 ZGB):      

  • Voraussetzungen: mindestens 8 Dienstjahre
     
  • Bedingungen:
    1. Arztspesen, Therapien und außerordentliche Eingriffe
    2. Kauf Erstwohnung bzw. Sanierungen/Haus
    3. Kosten während der Elternzeit (Art. 5 GvD 151/2001)
    4. Kosten für Aus- und Weiterbildung (Art. 7 G. 53/2000)
     
  • Höchstbetrag: Maximal 70 Prozent der bis zum Antrag angereiften Abfertigung.
    Zudem darf die Vorschusszahlung nur einmal im Laufe des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Außerdem können nur maximal zehn Prozent der Beschäftigten, welche die Voraussetzungen haben, einen Antrag stellen, wobei dies nur max. vier Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen kann.
     
  • Antrag: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen schriftlichen Antrag mit Angabe der Begründung und den entsprechenden Dokumentationsnachweisen vorlegen.
     
  • Vereinbarung: Im gegenseitigen Einverständnis können weitere Vereinbarungen, welche für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Besserstellung bedeuten, bestimmt werden.

 

Diese beschriebenen Bedingungen gelten generell für unbefristete Arbeitsverträge.

Bei Auszahlung der Abfertigung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie bei regulärer Vorschusszahlung der Abfertigung wie oben beschrieben unterliegt diese einer begünstigten Separatbesteuerung. Zudem sind keine Sozialabgaben geschuldet.

 

Saisonverträge/befristete Arbeitsverträge: Monatliche Vorschusszahlung der Abfertigung erhöht die Lohnkosten

Grundsätzlich ist bei der Anstellung mit Saisonverträgen/befristeten Arbeitsverträgen keine Vorschusszahlung der Abfertigung wie in der obengenannten Form möglich.

Wird trotzdem eine monatliche Vorschusszahlung auf dem Lohnstreifen ausbezahlt, kann die begünstigte Separatbesteuerung nicht angewendet werden. Zudem müssen auf diese Beträge auch die Sozialabgaben berechnet und eingezahlt werden.

Aufgrund der geschuldeten Sozialabgaben und der ordentlichen Besteuerung würden sich die Lohnkosten um ca. 38 bis 40 Prozent erhöhen.

 

Die HGV-Personalberatung empfiehlt deshalb, jegliche Art von monatlicher Vorschusszahlung der Abfertigung nicht vorzunehmen.

 

Möglichkeit Rentenzusatzfonds

Anstatt die Abfertigung im Betrieb zu lassen, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, auch einem Rentenzusatzfonds beitreten und die Abfertigung dort monatlich einzahlen lassen.

 
 
 
 
 
 
  Umstellung der TV-Geräte auf HD ab Mitte Oktober  
 
 

Die große Umstellung der TV-Geräte auf den neuen Sendestandard DVB-T2 wurde, wie bereits berichtet, auf Januar 2023 verschoben.

 

Geblieben ist jedoch die Umstellung der TV-Programme von MPEG2 auf MPEG4 HD. Das bedeutet, dass die TV-Geräte ab Mitte Oktober HD-tauglich sein müssen, um empfangen zu können.

Die Umstellung erfolgt graduell, beginnend bei weniger wichtigen Kanälen. Bis Mitte März 2022 sollen dann alle übrigen Programme auf HD umgestellt werden.

 

Weitere Informationen zu den RAS-Fernsehprogrammen in HD finden Sie auf der Website der RAS-Rundfunkanstalt Südtirol unter diesem LINK!

 
 
 
 
 
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Neue Folge mit Jean-Georges Ploner  
 
 

In der neuen Folge von Future Talks, dem Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe, ist Jean-Georges Ploner, Restaurantfachmann, Serviermeister, Berater, Gründer und Geschäftsführer von F&B Heroes in Frankfurt, zu Gast.
 

Für Ploner sind alle Gastronomen, die es geschafft haben, ihren Betrieb im letzten Jahr irgendwie über Wasser zu halten, Helden. Flexibilität und Innovation haben einen neuen Stellenwert bekommen. Warum, erläutert er in der neuen Folge von Future Talks. Genauso wie die Trends, die künftig in Südtirols Gastronomie zu finden sein werden und ein Geheimtipp zu den Genussregionen, von denen wir noch mehr hören bzw. schmecken werden.   
 

Die neue Folge können Sie auf dem Youtube-Kanal des HGV und auf den Plattformen Podigee, Spotify, Deezer und Amazon Music/Audible unter dem Namen „Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ anhören.

 
 
 
 
 
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
 
 
  Sparen mit dem HGV  
 
  Der HGV bietet seinen Mitgliedern direkte „geldwerte“ Vorteile. Dank mehrerer Abkommen mit zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen ist es möglich, HGV-Mitgliedern in den unterschiedlichsten Bereichen besondere Konditionen zu bieten.  
 
 
Nutzen Sie die Vorteile!
 
 
 
 
  Der HGV-Pressespiegel  
 
  Ob touristische, wirtschaftspolitische oder lokale Themen: Der HGV-Pressespiegel gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die tagesaktuellen Themen im Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol und über die Landesgrenzen hinaus.  
 
 
Klicken Sie rein!
 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
Facebook
 
 
 
Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten? Sie können ihn jederzeit abbestellen, indem Sie hier klicken!