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HGV-Newsletter vom 17.09.2021
 
 
 
  Green-Pass-Pflicht ab 15. Oktober für den Zugang zum Arbeitsort  
 
 
 

Am Donnerstag, 16. September 2021, wurde vom Ministerrat entschieden, dass jede Person, die eine Arbeitstätigkeit ausübt, verpflichtet ist, für den Zugang zum Arbeitsort im Besitz des Green Pass (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) zu sein und diesen vorzuzeigen. Diese Pflicht gilt auch für die Inhaber der Betriebe und für die mitarbeitenden Familienmitglieder.

Demnach unterliegen dieser Verpflichtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Selbstständigen und jede andere Person, die eine Tätigkeit am Arbeitsplatz ausübt, unabhängig von der Vertragsform.

 

Kontrollen

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Bis Freitag, 15. Oktober, müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Modalitäten für die Durchführung der Kontrollen festlegen. Die Kontrollen sollen vorzugsweise beim Betreten des Arbeitsplatzes und erforderlichenfalls auch stichprobenartig durchgeführt werden. Zudem müssen jene Personen, welche die Green-Pass-Kontrollen durchführen, schriftlich dazu beauftragt werden. Sobald die Details dazu vorliegen, wird der HGV darüber informieren.

 

Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, keinen Green Pass zu besitzen oder beim Betreten des Arbeitsplatzes keinen vorlegen können, werden diese von der Arbeit suspendiert, bis sie einen Green Pass vorlegen können. Für den Zeitraum der Suspendierung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Anrecht auf Gehalt und andere Bezüge. Die Suspendierung hat jedoch keine disziplinarrechtlichen Folgen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht zur Arbeitsplatzerhaltung.

 

Sanktionen

Für die Übertretung dieser Bestimmungen sind Geldstrafen vorgesehen, sei es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

 

Die Bestimmungen gelten von Freitag, 15. Oktober 2021, bis voraussichtlich Freitag, 31. Dezember 2021.

 

Der HGV weist darauf hin, dass der Gesetzestext noch nicht veröffentlicht wurde. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

 
 
 
 
 
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