Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden,
dann klicken Sie bitte hier.
 
HGV-Newsletter vom 12.08.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Öffnungszeiten und Alkoholausschank zu Ferragosto  
 
  Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen  
 
  Kontrollen der Ordnungskräfte werden zu Ferragosto verstärkt  
 
  Umstellung der TV-Geräte auf DVB-T2 ist aufgeschoben  
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Öffnungszeiten und Alkoholausschank zu Ferragosto  
 
 

Zu Ferragosto, d. h. in der Nacht vom 14. auf den 15. August sowie vom 15. auf den 16. August, dürfen Gastbetriebe ohne zusätzliche Meldung an die Gemeinde bis um 5 Uhr früh geöffnet halten.

Während in der Nacht vom 14. auf den 15. August laut der allgemein geltenden Bestimmung bis 3 Uhr alkoholische Getränke verabreicht werden können, dürfen in der Nacht vom 15. auf den 16. August ausnahmsweise bis zur Sperrstunde um 5 Uhr alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

 

Betriebe, welche nach 24 Uhr geöffnet haben, müssen den Gästen ein Alkoholmessgerät zur Verfügung stellen und drei Alkoholwarnschilder aushängen, und zwar am Eingang, im Inneren des Betriebes und am Ausgang.

HIER finden Sie das Alkoholwarnschild zum Herunterladen. 

Sowohl der Verkauf als auch die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten.

HIER finden Sie ein entsprechendes Hinweisschild.

 
 
 
 
 
 
  Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen  
 
 

Sollten zu Ferragosto öffentlich zugängliche Veranstaltungen, zu denen auch Musikveranstaltungen mittels DJ von gastgewerblichen Betrieben gehören, organisiert werden, muss eine Bewilligung vom Bürgermeister eingeholt werden. Solche Veranstaltungen dürfen derzeit nur im Freien auf einer abgegrenzten Fläche, wie z. B. einer Terrasse, und nach Vorweisen des Green Pass stattfinden. Der Veranstalter muss eine Zutrittskontrolle durchführen und sich von allen Personen über 12 Jahre den Green Pass vorzeigen lassen. Zu dem müssen im Falle einer öffentlichen Veranstaltung auch die Mitarbeiter und die aktiven Teilnehmer über einen Green Pass verfügen. Es wird empfohlen, die Kontrolltätigkeit des Green Pass einem Sicherheitsdienst zu übertragen, dessen Personal regulär an die Quästur gemeldet ist.

Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich und muss diese somit auch überwachen. In Bezug auf die Verabreichungstätigkeit gilt hervorzuheben, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Tischen oder an der Theke mit 1 Meter Abstand stattfinden kann und die Konsumation an Stehtischen nicht zulässig ist.

Bei Musikveranstaltungen muss zudem vor Abhaltung der öffentlich zugänglichen Veranstaltung eine Vorführgenehmigung (permesso di esecuzione) bei der SIAE eingeholt werden.

 
 
 
 
 
 
  Kontrollen der Ordnungskräfte werden zu Ferragosto verstärkt  
 
 

Über die Ferragostofeiertage werden die Kontrollen durch die Ordnungskräfte verstärkt. Dabei soll die Aufmerksamkeit der Kontrollorgane auch der Einhaltung der diversen Coronaschutzbestimmungen durch die gastgewerblichen Betriebe gelten.

HIER finden Sie den aktuellen Leitfaden zu den Covid-19-Auflagen für Schank- und Speisebetriebe.

 
 
 
 
 
 
  Umstellung der TV-Geräte auf DVB-T2 ist aufgeschoben  
 
 

Der Zeitplan für die Umstellung auf den Übertragungsstandard DVB-T2 wurde geändert. Auf Drängen verschiedener Interessensvertretungen, u. a. auch des HGV, hat die Regierung in Rom die Termine des Zwei-Phasen-Plans der Umstellung angepasst. Der HGV begrüßt die Verschiebung, da die anfallenden Investitionen in TV-Geräte nun um einige Monate verzögert werden können.

 

Die erste Phase der Umstellung von DVB-T/Mpeg 2 auf Mpeg 4 erfolgt nun nicht ab 1. September 2021, sondern erst ab dem 15. Oktober 2021. Konkret bedeutet dies, dass TV-Geräte ab diesem Zeitpunkt HD-tauglich oder mit entsprechendem Decoder ausgestattet sein müssen, um empfangen zu können. Diese erste Umstellung wird graduell erfolgen, beginnend bei einigen weniger wichtigen Kanälen. Die ausnahmslose Einstellung der Mpeg 2-Kodierung wird in weiterer Folge erst innerhalb Ende 2021 definiert.

 

Die zweite Phase der Umstellung, jene des Übergangs vom bisherigen DVB-T Standard auf die neue Generation des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T2, erfolgt hingegen erst ab Januar 2023 und nicht wie ursprünglich geplant im Sommer 2022. Ältere TV-Geräte müssen dann mit einem Decoder ausgestattet oder durch ein neues TV-Gerät ersetzt werden.

Wer überprüfen möchte, ob das TV-Gerät den neuen Übertragungsstandard DVB-T2 mit Kodierung HEVC-Main10 empfängt, kann dies auf Kanal LCN 100 feststellen. Erscheint hier das Bild „Test HEVC-Main10“, ist das TV-Gerät für den neuen DVB-T2 Standard gerüstet.

 
 
 
 
 
 
  Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe  
 
  Neue Folge mit Theresa Haid, Geschäftsführerin des Netzwerkes Vitalpin  
 
 

In der neuen Folge von Future Talks, dem Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe, ist Theresa Haid, Geschäftsführerin von Vitalpin, zu Gast bei Host Alexandra Silvestri. Warum braucht es ein gemeinsames Sprachrohr für den Alpenraum, das positive Signale sendet? Warum muss sich der Tourismus nach außen weiterentwickeln, vor allem aber auch nach innen? Und warum wird das Lebensraumdenken das klassische Tourismusdenken ablösen? Dies und mehr erfahren Sie in der neuen Folge unter dem Titel „Wir haben ein unglaublich erfolgreiches Tourismusprodukt!“

 

Die neue Folge können Sie auf dem Youtube-Kanal des HGV und auf den Plattformen Podigee, Spotify, Deezer und Amazon Music/Audible unter dem Namen „Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ anhören.

 
 
 
 
 
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
 
 
  Sparen mit dem HGV  
 
  Der HGV bietet seinen Mitgliedern direkte „geldwerte“ Vorteile. Dank mehrerer Abkommen mit zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen ist es möglich, HGV-Mitgliedern in den unterschiedlichsten Bereichen besondere Konditionen zu bieten.  
 
 
Nutzen Sie die Vorteile!
 
 
 
 
  Der HGV-Pressespiegel  
 
  Ob touristische, wirtschaftspolitische oder lokale Themen: Der HGV-Pressespiegel gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die tagesaktuellen Themen im Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol und über die Landesgrenzen hinaus.  
 
 
Klicken Sie rein!
 
 
 
 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
Facebook
 
 
 
Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten? Sie können ihn jederzeit abbestellen, indem Sie hier klicken!