Die Befreiung von der Rai-Gebühr gilt auch für die Fußball-EM
Die vom HGV erreichte Befreiung von der Rai-Gebühr für das Jahr 2021 gilt auch für TV-Geräte, welche speziell nur für und während der Fußball-Europameisterschaft aufgestellt werden. Es ist somit auch in diesem Fall keine Rai-Gebühr zu entrichten.
Betriebe, welche TV-Geräte lediglich für die Europameisterschaft aufstellen, sollten dies dennoch der Rai Bozen mitteilen. Die Mitteilung erfolgt mittels E-Mail an srbz.apa(at)rai.it und enthält folgende Angaben:
Firmenbezeichnung,
Anschrift des Betriebes,
MwSt.-Nummer,
Betriebseinstufung (Sterne bzw. Kategorie laut gastgewerblicher Lizenz)
sowie die Begründung „Installation des TV-Gerätes für die Fußball-EM 2021“.
Hier handelt es sich um eine einfache Mitteilung, für welche kein Rai-Abonnement eröffnet wird. Nach Ende der Fußball-EM ist daher auch keine Abmeldung zu machen.
Der HGV erinnert daran, dass für die TV-Geräte, welche für die Fußball-EM installiert werden, eine SIAE-Gebühr anfällt und innerhalb Freitag, 11. Juni 2021, eine entsprechende Meldung an das zuständige SIAE-Büro zu richten ist.
Dekret „Sostegni bis“: Staat gewährt weitere Verlustbeiträge
Seit Kurzem ist das zusätzliche staatliche Dekret „Sostegni bis“ wirksam. Dieses sieht weitere Verlustbeiträge für pandemiegeschädigte Betriebe vor. Die Details hat die HGV-Steuerberatung für Sie aufgearbeitet.
Das neue staatliche Dekret „Sostegni bis“ sieht einen neuen Verlustbeitrag bzw. die Möglichkeit vor, sich zwischen zwei alternativen Beitragsarten zu entscheiden: den automatisch ausbezahlten Verlustbeitrag sowie den „alternativen Verlustbeitrag“, der vor allem für Betriebe mit Wintersaison gedacht ist. Als Berechnungszeitraum gilt dabei der 1. April 2020 bis 31. März 2021.
Das staatliche Hilfsdekret „Sostegni bis“ sieht weitere Steuerbonusse vor: u. a. der Steuerbonus für Miet- und Pachtaufwände, der Steuerbonus für die Wiedergewinnung der Hotelbetriebe, der Steuerbonus auf Ausgaben für die Desinfektion der Arbeitsplätze und den Ankauf von Schutzausrüstung sowie die Befreiung vom „Canone unico“.
Sichere Gastlichkeit: HGV-Leitfäden wurden überarbeitet
Die HGV-Leitfäden zu den Covid-19-Auflagen für Schank- und Speisebetriebe, Beherbergungsbetriebe, Schutzhütten sowie für Campingplätze wurden überarbeitet und den geltenden Bestimmungen angepasst.
Sie finden diese auf der HGV-Website im Menüpunkt „HGV“, „Coronavirus“ unter der Rubrik „Dokumente und Schilder“.
Der HGV ruft dazu auf, die Auflagen und Regeln genauestens einzuhalten.
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Keine Registrierungspflicht mehr bei der Rückreise nach Österreich
Bei der Rückreise von Italien nach Österreich müssen die Gäste seit heute, Donnerstag, 10. Juni 2021, keine Registrierung mehr vornehmen. Weiterhin gilt jedoch die Nachweispflicht (3-G-Regel).Reisende müssen bei der Einreise nach Österreich weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungszertifikat mitführen. Diese Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Auf Verlangen der Behörde ist dieses an der Grenze vorzuweisen. Sollten Personen bei der Einreise keinen Nachweis mitführen, können sie innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen PCR- oder Antigen-Test in Österreich nachholen.
HIER finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen Österreichs.
Bei den Einreisebestimmungen nach Italien hat es keine Änderungen gegeben. Die geltenden Einreisbestimmungen finden Sie HIER!
Die Juni-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da!
Die Juni-Ausgabe der HGV-Zeitung ist da. Bleiben Sie topinformiert und blättern Sie bereits jetzt die aktuelle HGV-Zeitung durch!
In der Ausgabe wird über die Kooperation des HGV-Buchungsportals „Booking Südtirol“ mit der Fluglinie Sky Alps und über die Abschaffung des geschützten Strommarkts und die Auswirkungen auf die Betriebe berichtet. Außerdem werden die ersten neu gewählten HGV-Funktionärinnen und -Funktionäre vorgestellt.
So funktioniert’s!
Klicken Sie auf den Menüpunkt „Medienarbeit“ in der Rubrik „HGV“ und blättern Sie jetzt schon die Juni-Ausgabe der „HGV-Zeitung“ durch!
Kleinanzeiger
Auch der neue Kleinanzeigerist bereits online. In den Rubriken Pacht/Verkauf, Einrichtung und Geräte werden verschiedene Objekte aus dem Hotel- und Gastgewerbe feilgeboten. Alle HGV-Mitglieder können kostenlos online Kleinanzeigen aufgeben. Die Anzeige wird jeweils Anfang des nächsten Monats, also kurz vor dem Erscheinen der „HGV-Zeitung“, und in dieser selbst veröffentlicht. Achtung: Anzeigen zur Mitarbeitersuche (Stellenmarkt) werden nicht publiziert!
Weitere interessante Inhalte für Sie
Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe