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HGV-Newsletter vom 04.06.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Richtlinien zur Vermeidung von Infektionen unter den Mitarbeitern  
 
  Einreise der Mitarbeiter aus dem Ausland  
 
  Weitere interessante Inhalte für Sie  
 
 
  Appell: AHA-Regeln und testen sind weiterhin wichtig!  
 
 
 

Geschätzte Mitglieder,

 

die Sieben-Tage-Inzidenz Südtirols ist in den letzten Tagen weiter gesunken. Gegenwärtig beträgt dieser Wert 45. Diese Zahl gilt allgemein als Referenzwert, um die Infektionslage zu beurteilen.

 

In Südtirol haben wir nun günstige Voraussetzungen, um seitens der staatlichen Behörden als weiße Zone eingestuft zu werden, in der weitere Einschränkungen in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht fallen. Dies geschieht aber nur, wenn der Inzidenzwert weiterhin niedrig bleibt. Dieses Ziel müssen wir gemeinsam mit vereinten Kräften anstreben.

 

Der Start der touristischen Saison in Südtirol ist geglückt. Viele Betriebe bereiten sich darauf noch vor. Trotzdem muss uns allen täglich bewusst sein, dass das Coronavirus noch unter uns ist. Deshalb muss ich daran appellieren, die allgemein gültigen AHA-Regeln nach wie vor einzuhalten, speziell unter unseren Mitarbeitern. Ich bitte Sie, die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen in der Küche, im Service, an der Rezeption und beim gemeinsamen Essen weiterhin sehr ernst zu nehmen.

 

Ich bitte Sie auch, Ihre Mitarbeiter und Ihre Familienangehörigen, welche noch nicht geimpft bzw. genesen sind, regelmäßig auf Corona zu testen. Nutzen Sie dazu die diversen kostenlosen Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe, bzw. nutzen Sie dafür auch unsere Nasenflügeltest-Aktion, welche wir unseren Mitgliedern anbieten. Rund 800 Mitgliedsbetriebe machen davon schon Gebrauch.

 

Der Gast erwartet sich zurecht einen sicheren Urlaub. Dafür müssen zunächst wir als Gastgeber und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseren Beitrag dazu leisten. Das heißt: Die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb und in der Freizeit ernst nehmen, die Testmöglichkeiten wahrnehmen und die Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter konsequent einhalten.

 

Denn eines darf nicht passieren: Dass durch Nachlässigkeiten der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert wieder nach oben geht und unsere Betriebe dadurch wieder Nachteile erfahren.  

 

Manfred Pinzger

HGV-Präsident

 
 
 
 
  Richtlinien zur Vermeidung von Infektionen unter den Mitarbeitern  
 
  Was es innerhalb und außerhalb des Betriebes weiterhin zu beachten gilt   
 
 

Der Start der touristischen Saison in Südtirol ist geglückt. Viele Betriebe bereiten sich darauf noch vor. Glücklicherweise können wieder Mitarbeiter, auch jene die aus dem Ausland anreisen, beschäftigt werden.

Trotzdem muss allen täglich bewusst sein, dass das Coronavirus noch da ist. Es gilt daher, die allgemein gültigen AHA-Regeln weiterhin einzuhalten.

Der HGV hat für Sie den Leitfaden mit Richtlinien zur Vermeidung von Infektionen unter den Mitarbeitern überarbeitet, der speziell auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzielt und Empfehlungen zur Vermeidung von engen Kontakten gibt.

 

Neben der peniblen Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ist eine regelmäßige Überwachung des Infektionsgeschehens im Betrieb mittels Durchführung von Covid-19-Tests, mindestens alle 72 Stunden oder in kürzeren Intervallen, sinnvoll. Dadurch können infizierte Personen im Betrieb rasch identifiziert und eine Ausbreitung der Infektion unter den Mitarbeitern wirksam eingedämmt werden.

Grundsätzlich wird empfohlen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Dienstantritt am ersten Arbeitstag ein negatives Testergebnis vorlegen sollen.

Unser aller Bestreben muss es sein, dass eventuelle Infektionen in unseren Betrieben verhindert werden und, dass dadurch die Grundlage für eine sichere Sommer- und Herbstsaison gelegt wird.

 

HIER finden Sie die Richtlinien zur Vermeidung von Infektionen unter den Mitarbeitern.

 
 
 
 
 
 
  Einreise der Mitarbeiter aus dem Ausland  
 
  Was dabei zu berücksichtigen ist  
 
 

Aufgrund der schrittweisen Öffnungen im Tourismus reisen nun auch wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland nach Italien ein. Bei der Einreise sind eine Reihe von Pflichten zu erfüllen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus Nicht-EU-Ländern nach Italien einreisen gilt, neben der Melde- und Testpflicht bei der Einreise, auch noch eine zehntägige Isolationspflicht, welche mit einem weiteren Covid-19-Test beendet wird. Es gilt, darauf zu achten, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Isolationspflicht halten.

 

Unabhängig aus welchem Land die Mitarbeiter einreisen, müssen diese immer folgende Pflichten erfüllen:

  • Anmeldepflicht: vor der Einreise das DIGITALE EINREISEFORMULAR (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich zu führen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen.
  • Covid-19-Test: im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests zu sein, der vor der Einreise durchgeführt worden ist. Ein Impf- oder Genesungsnachweis befreit derzeit nicht von der Pflicht zur Durchführung des Covid-19-Tests.
  • Meldung an den Sanitätsbetrieb: die Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses FORMULAR zu melden.

 

Einreise aus Nicht-EU-Ländern:

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern müssen die Mitarbeiter zusätzlich zu den oben genannten Meldepflichten und der Testpflicht vor der Einreise folgendes beachten:

  • Isolation: sich unabhängig vom Testergebnis einer zehntägigen Isolation auf Vertrauensbasis und Gesundheitsüberwachung zu unterziehen.
  • Weiterer Covid-19-Test: sich nach Ablauf der zehntägigen Isolation einem weiteren Abstrich (Molekular- oder Antigentest) zu unterziehen.

 

Einreise aus Indien, Bangladesch und Sri Lanka:

Mit der Verordnung des Gesundheitsministers vom 30. Mai 2021 wurden die Einreiseverbote für Indien, Bangladesch und Sri Lanka bis zum 21. Juni 2021 verlängert.

 

HIER finden Sie eine genaue Übersicht der aktuell geltenden Einreisebestimmungen der Mitarbeiter aus dem Ausland.

 
 
 
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