Beschreibung des Vertrages "Arbeit auf Abruf"
Arbeitnehmer, welche gelegentlich, also nicht kontinuierlich z.B. an Wochenenden mit erhöhtem Arbeitsaufkommen arbeiten, können mit diesem Vertrag beschäftigt werden.
Für jeden Beschäftigten, welcher mit dem Vertrag „Arbeit auf Abruf“ eingestellt ist, muss jeweils vor Arbeitsbeginn eine Mitteilung an das Arbeitsamt erfolgen. Diese Meldung muss vom Arbeitgeber selbst mittels eigenem Formular an die E-Mailadresse intermittenti@pec.lavoro.gov.it vorgenommen werden. Die Mitteilung, wann der Mitarbeiter auf Abruf seine Arbeit antritt, muss unmittelbar vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ist z. B. der Arbeitsbeginn um 11 Uhr, muss die Mitteilung innerhalb 10.59 Uhr erfolgen. Eine Annullierung, weil der Mitarbeiter auf Abruf kurzfristig abgesagt hat, und die Mitteilung bereits versendet wurde, muss ebenfalls unmittelbar (nicht erst am Folgetag!) vorgenommen werden. Wird die Annullierung nicht vorgenommen, so müssen für den angegebenen Zeitraum trotzdem der Lohn sowie die Sozialabgaben entrichtet werden.
Weitere Details
Mit diesem Vertragstyp können im Gastgewerbe weiterhin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Altersbeschränkung angestellt werden (für andere Branchen gibt es Altersbegrenzungen).
Wichtig:
Beim Arbeitsvertrag auf Abruf müssen die Arbeitstage sowie die individuellen Arbeitszeiten nicht im Vertrag festgehalten werden.
Arbeitnehmer, welche wöchentlich regelmäßig, z.B. immer samstags oder sonst an einem beliebigen Wochentag arbeiten, müssen mit einem vertikalen oder horizontalen Teilzeitvertrag beschäftigt werden.
Entlohnung/Sozialabgaben
Die Entlohnung erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Dafür wurden Brutto-Stundenlöhne inklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14. Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) vereinbart (siehe Tabelle).
Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv gearbeiteten Arbeitsstunden berechnet. Die Auszahlung erfolgt über einen regulären Lohnstreifen.
Bereitschaftszulage
Wenn der individuelle Arbeitsvertrag einen fixen Bereitschaftsdienst vorsieht, dann muss eine Zusatzentlohnung von 20 Prozent bezahlt werden. Wird kein Bereitschaftsdienst verlangt, so muss dies im Arbeitsvertrag eigens festgehalten werden.
Stundenlohn
Lohngruppe | Beherbergung seit Januar 2018 | Nicht-Beherbergung seit Januar 2019 |
---|---|---|
4. Gruppe | 14,25 Euro | 14,09 Euro |
5. Gruppe | 13,58 Euro | 13,42 Euro |
6s. Gruppe | 12,99 Euro | 12,84 Euro |
6. Gruppe | 12,83 Euro | 12,68 Euro |
7. Gruppe | 12,01 Euro | 11,87 Euro |
Sozialabgaben: ja
Lohnsteuer: ja
Stand: April 2019
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Burgschänke
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Schlanders: Prantl David
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Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Brixen: Hinteregger Werner
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