Beschreibung des Praktikums
Das Ausbildung- und Orientierungspraktikum bietet Schülern und Studenten die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Das praktische Anlernen und die Orientierung am Arbeitsplatz stellen den Schwerpunkt des Praktikums dar, währen die Arbeitsleitung im Hintergrund steht. Es handelt sich dabei um kein Arbeitsverhältnis.
Die Mindestdauer des Ausbildungs- und Orientierungspraktikum beträgt 2 Wochen, die Höchstdauer dagegen:
Wer kann ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum absolvieren?
Die Zielgruppe für ein Ausbildungs-Orientierungspraktikum sind Schüler und Studenten sowie Schul- und Universitätsabsolventen, welche die Ausbildung vor nicht mehr als 12 Monaten (Schule), bzw. 18 Monaten (Universität) abgeschlossen haben. Voraussetzung ist der Abschluss der Schulpflicht und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Im Zeitraum von Schulende bis zum darauffolgenden Schulbeginn können die Studenten, die ordnungsgemäß in einem Studienzyklus eingeschrieben sind, ein Sommerorientierungspraktikum absolvieren.
Taschengeld
Das Entgelt wird direkt vom Ausbildungsbetrieb (Arbeitgeber) ausbezahlt.
Man empfiehlt den Betrieben, ein Taschengeld im Rahmen von bis zu 800 Euro pro Monat zu bezahlen. Der Mindestbetrag des monatlichen Taschengeldes beläuft sich auf 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über einen Lohnstreifen.
INAIL und Haftpflichtversicherung
Der Betrieb muss die Praktikanten gegen Unfälle beim INAIL versichern und sorgt für eine ordnungsgemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung der Praktikanten gegenüber Dritten durch eine Haftversicherung.
Bei Arbeitsunfällen während des Praktikums sorgt der Betrieb für die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei den Versicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oder Gemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeit ernannten Tutor.
Antrag stellen
Für ein Praktikumsansuchen füllen Sie das folgende Formular "Ansuchen Ausbildungs- und Orientierungpraktikum" vollständig aus und senden Sie es an Ihr jeweiliges Personalbüro. Dieses bearbeitet den Antrag und sendet Ihnen die Genehmigung per E-Mail zu.
Jugendschutzgesetz
Bei den Arbeitszeiten gelten folgende Regelungen:
Das heißt, den Jugendlichen müssen zwei Ruhetage (auch nicht zusammenhängende) gewährt werden.
Stand: April 2019
Ihr direkter Kontakt zur HGV-Personalberatung:
HGV Bozen
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
Fax 0471 317 801
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Gampenstraße 97
39012 Meran
Fax 0473 210 352
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Kapuzinerstraße 36
39028 Schlanders
Fax 0473 621 264
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Dantestraße 29 Brixinia Center
39042 Brixen
Fax 0472 837 235
HGV Bruneck
Europastraße 3 F
39031 Bruneck
Fax 0474 552 787
Deutschnofen: Messner Johann
Bistro Feldhof
Sarntal: Grossgasteiger Petra Rosa
Cafe Kirchplatz
St. Lorenzen: Peintner Walter
Ansitz Maurn
Schlanders: Kaserer Lukas
Gasthaus am Platzl
Bozen: Von Klebelsberg Valentin
Restaurant Fritz
Bozen: Dalvai Rudolf
Ritterbar
Naturns: Spitaler Margit
Appartment Marchegg
Percha: Steger Freddy
Exzelent Berna Mountain Residence
Mühlbach: Unterfrauner Alois
Anratterhütte
Brixen: Lackova Katarina
Raiffeisen Lounge
Bozen: Gamper Lorenz
Hotel Castel Hörtenberg
Mals: Hellrigl Martina
Bistro Vinterra
St. Jakob – Ahrntal: Gruber Franz
Pension Dependance Gruberhof
Gargazon: Mitterhofer Gertrud Ida
Coffee Time
Schenna: Mitterhofer Richard
Garni Almonia
Moos in Passeier: Raffl Ulrich Johann
Egger Grub Alm
Ritten: Reccia Sara
Naturhotel Wieserhof
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
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39100 Bozen
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