Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens eine/n Beauftragte/n für die Erste-Hilfe im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem/er Mitarbeiter/in ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber selbst diese Funktion ausüben. Die Bestimmungen sehen für die/den Erste-Hilfe-Beauftragte/n die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses vor.
Alle zehn Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von vier Stunden absolviert werden.
Achtung: Erste-Hilfe-Kurse werden von vielen unterschiedlichen Institutionen angeboten. Damit der Kurs jedoch Gültigkeit hat, müssen Inhalt und Dauer den detaillierten Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen!
Der HGV bietet in Zusammenarbeit mit dem Weißen Kreuz entsprechende Kurse an.
Inhalte:
• Aktivieren des Notfallsystems, Erkennen der Umstände und Meldung eines Notfalls;
• Rolle und Aufgaben der Erste-Hilfe-Beauftragten;
• Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhalten der Lebensfunktionen, Lagerung des Unfallopfers, Selbstschutz der Erste-Hilfe-Leistenden;
• Erste-Hilfe-Einsätze, richtige Anwendung der Techniken;
• Verletzungen und Krankheiten im Arbeitsbereich;
• Praktische Anwendungen und Übungen zu den behandelten Themen.
Das Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen zwölf Unterrichtseinheiten absolviert werden.
Ihr direkter Kontakt zur STK/HGV-Weiterbildung:
Schlanders: Prantl David
Bar Imbiss Taka Tuka
Brixen: Hinteregger Werner
Rossalm
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Bozen: Widmann Barbara
Garni Hotel Loom
Schluderns: Garber Irina
Burgschänke
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
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