Brandschutz ist ein wichtiges Thema für jeden Hotel- und Gastbetrieb. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens eine/n Beauftragte/n für den Brandschutz im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem/er Mitarbeiter/in ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber selbst diese Funktion ausüben.
Die Bestimmungen sehen für die/den Brandschutzbeauftragte/n die Absolvierung eines Brandschutzkurses laut Brandrisiko vor.
Weiters muss der Eigentümer oder Betreiber eines Betriebes die regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen gewährleisten. Dazu dient das Instandhaltungsbuch. In den darin enthaltenen Kontrollblättern müssen die Ergebnisse der periodischen oder außerordentlichen Kontrollen angegeben und unterschrieben sein. Das Instandhaltungsbuch muss ständig aktualisiert werden und bei Kontrollen den zuständigen Behörden und den Feuerwehren zur Verfügung stehen.
Betriebe mit mehr als 25 Betten müssen innerhalb der von den staatlichen Bestimmungen vorgesehenen Frist die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen vornehmen.
Ihr direkter Kontakt zur HGV-Rechtsabteilung:
Bozen: Widmann Barbara
Garni Hotel Loom
Schlanders: Prantl David
Bar Imbiss Taka Tuka
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Schluderns: Garber Irina
Burgschänke
Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Brixen: Hinteregger Werner
Rossalm
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