Beim Arbeitskräfte-Überlassungsvertrag stellt eine spezielle Agentur Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die Agentur muss aber in einem eigenen Verzeichnis eingetragen sein. Die Arbeitnehmer müssen im Einheitslohnbuch des Auftraggebers (Betriebe in welchen die Arbeitsleistung ausgeführt wird) eingetragen werden.
Wie wird der Vertrag abgeschlossen?
Der Vertrag wird schriftlich zwischen Auftraggeber (Betrieb) und der Agentur, welche die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, abgeschlossen.
Entlohnung
Der Arbeitnehmer erhält die Entlohnung laut gearbeiteten Stunden/Tage direkt von der Agentur.
Besonderheiten
Die Agentur stellt die Kosten für die Entlohnung laut effektiv gearbeiteten Stunden, sowie die Lohnnebenkosten dem Arbeitgeber in Rechnung.
Bitte unbedingt vor Vertragsabschluss überprüfen, ob die Agentur im Besitz der vorgesehenen Genehmigung von Seiten des Arbeitsministeriums ist.
Zu beachten:
Generell gilt die solidarische Haftung auch für den Auftraggeber, d.h. sollte die Agentur die Sozialabgaben oder den Lohn nicht regulär entrichten, so kann der Arbeitgeber dafür solidarisch haftbar gemacht werden.
Stand: April 2019
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