Südtiroler Gastwirtinnen: Förderung für Vertretung bei Schwangerschafts-, Mutterschafts- und Erziehungszeiten

Unterstützung für Unternehmerinnen

Das Land unterstützt Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Zu diesem Zweck ist nun eine finanzielle Unterstützung für Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Mitarbeitern vorgesehen, wenn diese in Zeiten, in denen eine Unterbrechung der Tätigkeit aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Kindererziehung erforderlich ist, eine Vertretung beschäftigen. 

Anspruch haben:

  • Unternehmerinnen, auch Gesellschafterinnen, mit operativemSitz in der Provinz Bozen, welche dort stabil ihre berufliche Tätigkeit ausüben;
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen, welche in der Provinz Bozen tätig sind:
  • am Unternehmen beteiligte Familienangehörige, gemäß Artikel 230 bis des Zivilgesetzbuches (dazu gehören Ehegatten, Verwandte bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad);
  • Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit, sofern in der Provinz Bozen ansässig.

Die Antragstellerin muss seit mindestens sechs Monaten zum Zweck der Sozial- und Krankenabsicherung pflichtversichert sein. Um den Beitrag beantragen zu können, muss sich die Antragstellerin in einer der folgenden Situationen befinden:

  • schwanger sein, sofern der Facharzt das Erfordernis der Unterbrechung der Arbeit festgestellt hat;
  • zusammenlebende Kinder unter zwölf Jahren haben.

Was wird gefördert?
Ist die Antragstellerin schwanger und ein Facharzt hat das Erfordernis der Unterbrechung der Arbeit festgestellt, oder hat die Antragstellerin zusammenlebende Kinder unter zwölf Jahren, so kann sie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter in Form eines abhängigen oder selbstständigen Arbeitsverhältnisses beauftra-gen. Es kann sich dabei um eine vollständige Vertretung oder um eine teilweise Vertretung, bei der nur ein Teil der Aktivitäten der Antragstellerin abgedeckt wird, handeln.
Die Vertretung kann eine Gesamthöchstdauer von 18 Monaten haben, welche im Falle vom Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht wird. Der Höchstzeitraumbezieht sich auf jedes zusammenlebende Kind unter zwölf Jahren und kann auch den Zeitraum der Schwangerschaft umfassen. Vorbehaltlich der Höchstdauer kann die Maßnahme für jedes Kind mehrmals beansprucht werden.
 

Höhe der Förderung
Für die Vertretung aufgrund eines Arbeitsvertrages kann ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung anerkannt werden. Für die Vertretung durch den Ankauf von selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit können 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt werden. Die Förderung kann maximal 20.000 Euro betragen.

Antragstellung
Der Beitragsantrag muss vor dem Vertretungszeitraum eingereicht werden. Dem Beitragsantrag muss ein sogenanntes Tätigkeitsprogramm beigelegt werden. Sowohl für den Antrag als auch für das Tätigkeitsprogramm gibt es eigene Vordrucke. Außerdemmuss dem Beitragsantrag auch der unterzeichnete Lohnarbeitsvertrag oder der freiberufliche Dienstleistungsvertrag beigelegt werden. Alle Dokumente müssen mittels PEC an die PEC-E-Mail-Adresse des zuständigen Landesamts geschickt werden: industrie.industria@pec.prov.bz.it

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 bzw. recht@hgv.it

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