Limit für betriebliches Welfare wird erhöht

Auch für das Steuerjahr 2021 wird der Höchstbetrag für die steuer- und sozialabgabenfreien betrieblichen Wertzuwendungen (Welfare) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, Einkaufs-/Benzingutscheine usw.) verdoppelt.

Die betrieblichen Wertzuwendungen werden deshalb von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht.

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