F24 Handelskammer – Jahresgebühr
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2022 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2022 mittels Vordruck F24 entrichten.
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2022 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2022 mittels Vordruck F24 entrichten.