Beitragsbefreiung Sozialbeiträge
Fälligkeit des Antrages um die teilweise Befreiung der INPS-Fixraten für das Jahr 2021 für Betriebe mit einem Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019.
Fälligkeit des Antrages um die teilweise Befreiung der INPS-Fixraten für das Jahr 2021 für Betriebe mit einem Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019.