Beitragsbefreiung Sozialbeiträge

Fälligkeit des Antrages um die teilweise Befreiung der INPS-Fixraten für das Jahr 2021 für Betriebe mit einem Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019.

Details:
Termine:
Donnerstag, 30. September 2021
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